Förderung durch Arbeitsamt und bereits GbR
(4 Antworten)Hallo,
da dieses mein erster Beitrag ist möchte ich mich kurz vorstellen. Mein Name ist Andreas, 31 Jahre jung aus dem schönen Hessen.
Meine momentane Situation:
- Angestellter Webentwickler/Designer
- Nebenbei als Nebentätigkeit eine GbR im Bereich Webhosting
Die beiden "Jobs" überschneiden sich bisher *nicht*.
Nun steht bei mir unter Umständen die Arbeitslosigkeit ins Haus. Da kam mir natürlich die Idee, die Gelegenheit beim Schopf zu packen, und mich selbstständig zu machen.
Die Frage die sich mir aber aufdrängt, wie ist das mit der Förderung durch die Arge wenn ich bereits gleichberechtigter Teilhaber einer kleinen GbR bin?
Müsste ich diese aufgeben, und mich dann um die Förderung kümmern, oder kann die GbR während der Selbstständigkeit auch als Nebentätigkeit weiterlaufen?
Ich hoffe jemand versteht die Problematik.
Was auch noch interessant wäre, kommt man als Webdesigner/Entwickler als Freiberufler in Frage?
Viele liebe Grüße,
Andreas
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Oh Je das ist eine schwere Frage.
Nach allem was ich weiß könnte die bereits bestehende Selbständigkeit ein Hinderungsgrund sein, dir einen Gründerzuschuß zu gewähren.
Aber, wenn es sich um eine geringfügige Tätigkeit kleiner 15 Stunden die Woche handelt und auch nachweislich nicht viel dabei rumkommt, sowie deine neue Selbständigkeit mit dieser NICHTS zu tun hat, könntest du bei einem netten Fallmanager Glück haben...
Da solltest du dich aber gut beraten lassen, von jemanden der sich mit der Materie gut auskennt.
Rein Theoretisch, hast du bei bestehender Selbständigkeit nämlich kein Anrecht auf Förderung, da du ja bereits gegründet hast, der Antrag aber vor Gründung erfolgen muß...
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Danke für die Antwort. Nur das ich davon nicht leben könnte.
Interessant wäre was passiert wenn die GbR vor dem Antrag aufgelöst wird?
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HMMM Ich bin kein Experte wie gesagt ist da eine ordentliche beratung sinnvoll...
Aber rein vom Gefühl her würde ich sagen, wenn du nicht wieder in die selbe Richtung gründen willst und belegen kannst das die GbR nie wirklich was abgeworfen hat für dich, kannst du durch Auflösung der GbR, durchaus den Anspruch auf Gründerzuschuß sichern.
Von solchen Fällen habe ich schon öfter gehört und gelesen. Es ist also Möglich. Es kann höchstens sein, das du eine Begründung für das Scheitern abliefern mußt, aber da es nebenberuflich lief, kann man es evtl mit Hobby umschreiben und darlegen.
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Guten Abend und hallo an alle,
Die Frage die sich mir aber aufdrängt, wie ist das mit der Förderung durch die Arge wenn ich bereits gleichberechtigter Teilhaber einer kleinen GbR bin?
unter diesen Umständen wird es wohl keinen Gründungszuschuss geben, da das Gewerbe ja bereits vor Antrag angemeldet war. Die Lösung könnte sein: aus der GbR offiziell ausscheiden und eine eigene Firma beim Gewerbeamt anmelden, nachdem man selbstverständlich den Antrag zum Gründungszuschuss beim Arbeitsamt geholt hat. Ob das aber Sinn macht, kann ich nicht sagen. Das sollte dann in intern geklärt werden.Was auch noch interessant wäre, kommt man als Webdesigner/Entwickler als Freiberufler in Frage?
das ist von der ersten Frage vollkommen unabhängig. Die Freiberuflichkeit wird nur bei den Katalogberufen ohne Probleme akzeptiert. Grenzfälle sind immer WEbdesigner und Internetentwickler. da würde ich einen Steuerberater beauftragen, der entsprechende Urteile von den Finanzgerichten raus sucht. Oder einfach beim Finanzamt die freiberufliche Tätigkeit und abwarten, ob das Finanzamt daran zweifelt. Geht natürlich auch. Und ist billiger
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