Endgültig verwirrt im Strudel Nebengewerbe & Kleinunternehmer
(1 Antwort)Hallo!
Bei mir ist gerade folgende Verwirrung aufgetreten, für die ich gerne hier ein paar hilfsbereite Entknoter brauchen könnte:
Ich mache derzeit eine Fortbildung zur systemischen Beraterin und habe zum 1.9. eine Festanstellung in Teilzeit 20 Std. in Aussicht.
Nun strebe ich aber auf lange Sicht eine selbständige Tätigekeit in diesem Bereich an, so dass ich gerne versuchen möchte, mich nebenbei als selbständige Beraterin zu etablieren.
Meine Logik sagt:
- Kleinunternehmerin
- Nebenverdienst.
Nun liegt der Stundensatz für eine Beratung allerdings bei € 70.
Meinen Berechnungen zufolge läge ich bereits mit 7 Wochenstunden auf 10 Arbeitsmonate gerechnet (Urlaub und evtl. Krankheitszeiten abgezogen)
über dem Steuerfreibetrag von 17.500€ - und könnte somit nicht UST-befreit arbeiten.
1. Frage: liege ich damit richtig?
2. Frage: Da ich meine Auftragslage als Selbständige Beraterin bisher kaum einschätzen kann - ist es in diesem Fall anzuraten/möglich, dass ich die UST-Befreiung nicht in Anspruch nehme, falls sich abzeichnet, dass ich mehr als 6 Stunden pro Woche nebentätig sein kann?
3. Frage/Annahme: Da ich über meinen Mann familienversichert bzw. über meinen Arbeitgeber pflichtversichert bin müsste ich mich in meinem Fall nicht freiwillig krankenversichern, da die Anzahl meiner gearbeiteten Stunden in der Nebentätigkeit unter 15 Stunden liegt?
Meine Konfusion rührt wohl vor allem daher, dass ich mit den nur 7 Wochenstunden als Selbständige mehr verdienen werde, als mit der festangestellten Tätigkeit - es erscheint mir quasi unlogisch, dass für die KV das "kleinere" Nettoeinkommen zugrunde gelegt wird.
Über etwas Licht in meinem begriffsstutzigen Dunkel würde ich mich sehr freuen - vielen Dank!
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Meine Logik sagt:
- Kleinunternehmerin
- Nebenverdienst.
gute Logik, so würde ich es auch machen.Nun liegt der Stundensatz für eine Beratung allerdings bei € 70.
Meinen Berechnungen zufolge läge ich bereits mit 7 Wochenstunden auf 10 Arbeitsmonate gerechnet (Urlaub und evtl. Krankheitszeiten abgezogen)
über dem Steuerfreibetrag von 17.500€ - und könnte somit nicht UST-befreit arbeiten.
es wird immer besser, genauso muss man dort rechnen. Es ist also ziemlich knapp bei dem wurden Stundensatz.2. Frage: Da ich meine Auftragslage als Selbständige Beraterin bisher kaum einschätzen kann - ist es in diesem Fall anzuraten/möglich, dass ich die UST-Befreiung nicht in Anspruch nehme, falls sich abzeichnet, dass ich mehr als 6 Stunden pro Woche nebentätig sein kann?
sehr richtig, nur eins noch beachten, wenn mein hauptberuflich eingestellt ist, funktioniert eine Nebentätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) nur bis maximal 15 Stunden die Woche, da ansonsten die Krankenkassen verrückt spielen und es nicht mehr als Nebentätigkeit ansehen. Ich glaube es gibt dort sogar noch eine Verdienstgrenze, die eingehalten werden muss, ich weiß es aber nicht genau. Bitte diesbezüglich auf jeden Fall Vorjahr mit der gesetzlichen Krankenkasse darüber sprechen, die wissen einfach Bescheid und man kann dann nicht mehr falsch machen.3. Frage/Annahme: Da ich über meinen Mann familienversichert bzw. über meinen Arbeitgeber pflichtversichert bin müsste ich mich in meinem Fall nicht freiwillig krankenversichern, da die Anzahl meiner gearbeiteten Stunden in der Nebentätigkeit unter 15 Stunden liegt?
manchmal frage ich mich, warum Leute wie Sie Ihr überhaupt noch Fragen, Sie wissen ja eh schon alles sie könnten eher hier bei uns selbst Fragen mit beantworten und so den Leuten helfen, die gar nichts wissenMeine Konfusion rührt wohl vor allem daher, dass ich mit den nur 7 Wochenstunden als Selbständige mehr verdienen werde, als mit der festangestellten Tätigkeit - es erscheint mir quasi unlogisch, dass für die KV das "kleinere" Nettoeinkommen zugrunde gelegt wird.
eben, das ist schon außergewöhnlichen, für sie natürlich einer schöner Situationen, ihr Arbeitgeber wird sicherlich Angst um sie haben und die Krankenkasse wird sich freuen, da man mit Sicherheit versuchen wird, ihr Nebeneinkommen auch der Bemessungsgrundlage zu unterwerfen, um so an der Krankenversicherungsbeitrag zu kommen. Daher würde ich dieses Thema einfach bei einer Krankenkasse prüfen lassen, nicht unbedingt bei der eigenen
Blog einfach mal zum Thema familienversicherung und Krankenversicherung suchen
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