Bei Amazon über meine Freundin als Gewerbetreibender verkaufen

(3 Antworten)
+1 -0

Hallo,
so erstmal die Erklärung.
Ich habe ein Gewerbe angemeldet und verkaufe erfolgreich bei Ebay.
Nun möchte ich gerne meine Geschäfte ausweiten und würde gerne bei Amazon verkaufen.

Leider wurde ich vor ca.5 Jahren bei Amazon als Verkäufer gesperrt.
Das Verkäuferkonto kann auch leider nicht mehr aktiviert werden (wurde von Amazon abgelehnt).

Nun zu meiner Frage.

Könnte ich nicht über denn Account von meiner Freundin die Ware verkaufen.
Ich würde die ganzen Einnahmen bekommen und meine Freundin würde daran nix verdienen.Sie würde mir eins zu eins die Erlöse aus Amazon überweisen. Ist das erlaubt ?

Soweit ich weiß muss man als Amazonverkäufer sich nicht als Gewerbetreibender anmelden oder ?

Wäre euch sehr um hilfe dankbar.

gruss Markus

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Antworten

  • +0 -0

    Hallo,

    wenn bei Amazon alles über Ihre Freundin läuft, dann haftet sie auch für alles persönlich - dies sollte ihr klar sein. Und wenn jemand einem anderen seinen Account zur Verfügung stellt, dann macht er dies nicht kostenlos - also sollte bei Ihrer Freundin auch ein Verdienst verbleiben.

    Ob die Überlassung eines Amazon-Accounts an einen Dritten nach den Vertragsbedingungen von Amazon zulässig ist, sollten Sie dort nachlesen - vorstellen kann ich mir es allerdings nicht.


  • +0 -0

    Hallo
    danke erstmal für Ihre antwort.
    es wäre ja nicht irgendeine Freundin sondern meine Lebenspartnerin.
    Und sie würde dafür nichts bekommen.

    Ob Amazon es erlaubt oder nicht mal dahingestellt,
    meine Freundin würde ja als Verkäuferin auftreten
    und ich würde die Ware verschicken
    bzw. mit dem Kunden in Kontakt treten .
    Das würde ja Amazon nicht mitbekommen.

    Meine Frage ist eher ist es rechtlich erlaubt über dritte Ware zu verkaufen ?
    Von Amazon bekommt man ja nur eine Verkaufsemail dort steht kein Verkäufername drauf. Nur der BEtrag ect.
    Wenn ich jetzt in meiner Buchhaltung diese Email mit der Rechnung (die ich erstelle) abhefte und denn Geldeingang per Kontoauszug nachweisen könnte, dürfte das doch bei der Steuererklärung kein Problem sein oder ?

    Bitte um Rückantwort.
    mfg


  • +0 -0

    ...

    Meine Frage ist eher ist es rechtlich erlaubt über dritte Ware zu verkaufen ?

    Im Prinzip ja, jeder Mineralölkonzern tut es, in dem er seine Produkte über von fremden Dritten betriebene Tankstellen vertreibt. Dafür erhält der Tanstellenbetreiber aber eine Provision.

    Sofern jedoch der Dritte nur als sogenannter Strohmann auftritt ist es rechtlich sehr zweifelhaft.

    So wie Sie den Sachverhalt schildern kann ich nicht sagen, dass dies leg sei. Insbesondere erhält Ihre Lebenspartnerin keine Vergütung - sehr unüblich.

    Wer bei Rot über die Fußgängerampel geht verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. So lange es keiner sieht, gehen viele bei Rot drüber.


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