Ausnahmerregelung - keine Sperrzeit trotz eigenständiger Kündigung?

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Hallo, meine Elternzeit endet zum 01.03.2012. Ich bin derzeit im Nebenerwerb tätig und möchte in den Vollerwerb wechseln und den Existenzgründerzuschuss beantragen. Mein AG wird mich voraussichtlich nicht kündigen, so dass ich kündigen muss. Ich habe meinen AG mitgeteilt habe dass ich keine Kinderbetreuung habe, und erst im September einen KIGA Platz habe. Gibt es Möglichkeiten diese Sperrfrist zu umgehen wenn ich selbst kündige? Wird der Zuschuss um die Sperrzeit gekürzt oder nur der Zahlungszeitraum nach hinten geschoben? Danke für Ihre Hilfe!

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