Aufteilung Mitgliedsbeiträge auf mehrere Kleinunternehmen

(1 Antwort) +1 | -0

Hallo,
ich habe eine Frage zum Kleinunternehmen (Fitnesskurse). Wäre es möglich eine Mitgliedsvereinbarung mit den Kursteilnehmern zu schliessen, welche es erlaubt, dass der Mitgliedsbeitrag entweder durch den Vertragspartner oder aber durch ein anderes Unternehmen, mit dem eine Kooperation besteht, auf eigene Rechnung einzuziehen ?

Beispiel:
Unternehmen A Schliesst Mitgliedsvertrag mit Mitglied 1 - x

In dem Vertrag ist Unternehmen A alleiniger Vertragspartner, aber zugleich ist geregelt, dass der monatliche Beitrag entweder durch Unternehmen A oder aber durch Unternehmen B (jeweils auf eigene Rechnung) eingezogen wird.

Dann könnte der Mitgliedsbeitrag entweder von Unternehmen A oder Unternehmen B auf eigene Rechnung eingezogen werden.

Hintergrund ist folgender:
Angenommen Unternehmen A (Kleinunternehmen) hat zuviele Mitglieder und die Umsatzgrenze von 17.500,- € pro Jahr würde sonst überschritten werden. Kann dann mit Einverständnis des Mitglieds das Kleinunternehmen B die überschreitenden Mitgliedsbeiträge auf eigene Rechnung einziehen ?

Gegebene Voraussetzungen:
- Vertrag besteht lediglich zwischen Kleinunternehmen A und dem Mitglied.
- In dem Vertrag ist geregelt, dass das Mitglied Kleinunternehmen A oder anderen Kooperationspartnern erlaubt die ausstehenden Beiträge auf eigene Rechnung einzuziehen.
- Zwischen Kleinunternehmen A und Kleinunternehmen B besteht eine enge Kooperation und ggf. eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.

Sieht hier jemand Probleme ( Finanzamt, etc.) ?

Vielen Dank !!!

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

    Antworten

  • +0 | -0

    Hi perro,

    Wäre es möglich eine Mitgliedsvereinbarung mit den Kursteilnehmern zu schliessen, welche es erlaubt, dass der Mitgliedsbeitrag entweder durch den Vertragspartner oder aber durch ein anderes Unternehmen, mit dem eine Kooperation besteht, auf eigene Rechnung einzuziehen ?


    Das sollte man mit einem Rechtsanwalt klären. Es ist wohl eine vertragliche Gestaltung möglcih, wüde ich aber lieber mit einem zugelassenen Anwalt durchspielen, da der auch für das Risiko einstehen muss. wenn du keinen Bock auf einen Termin beim Anwalt hast, kannst du unseren Onlineanwalt nutzen.

    Sieht hier jemand Probleme ( Finanzamt, etc.) ?


    Ein Problem wird es da wohl mit dem Finanzamt nicht geben, eher juristischer oder zivilrechtliche Problemen, deswegen einen Anwalt.


    Kommentare

Verwandte Begriffe

Aus dem Magazin

Welche Folgen der Mindestlohn für einen Unternehmer hat

Die Mindestlohndebatte dauert nun schon Jahre an und inzwischen etabliert sich zumindest in der CD...

Warum Kleinunternehmer ihren Gesamtumsatz 2008 prüfen sollten?

Die Anwendung der ...

Griechenland-Krise und die Folgen für das deutsche Unternehmertum

Griechenland, der hochverschuldeter Euro-Staat, wird immer mehr zur Belastung für deutsche ...

Aus dem Ratgeber

Student und ein Gewerbe?

Guten Tag, ich studiere derzeit technische BWL/ ...

Student, Bafög, Minijob und dann noch Kleinunternehmer?

Hallo, folgende Situation: In meinem stud. ...

Kleinunternehmer Gründung

Hallo zusammen, bei der Suche nach Informationen im Netz, bin ich auf diese sehr Informative Seite ge...