Arbeitslos melden und Gewerbeanmeldung.
(5 Antworten)Kurze Frage.
Bin arbeitslos aber nicht gemeldet. Muss ich arbeitslos gemeldet sein um ein Gewerbe anzumelden ?
Danke
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Du bist arbeitslos und nicht arbeitslos gemeldet oder arbeitslos und nicht in Deutschland gemeldet?
Grüße
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Bin in Deutschland gemeldet. Lebe auch hier. Bin arbeitslos aber nicht arbeitslos gemeldet.
Gruß
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Gewerbe anmelden kannst du immer, die Frage ist nur ob du einen Zuschuß bekommen willst/brauchst oder nicht, Gründerzuschuß oder Einstiegsgeld gibt es nur wenn du Arbeitslos bzw. Hartz IV bist.
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Eben, den Gründungszuschuss bekommst du nur, wenn du sowohl arbeitslos gemeldet ist, als auch einen Anspruch von mindestens noch 90 Tagen auf Arbeitslosengeld hast. Also effektiv noch mindestens 90 Tage Arbeitslosengeld beziehst. Andernfalls kannst du dich selbst dann nicht machen und ein Gewerbe anmelden, bekommst jedoch keinen Zuschuss oder Unterstützung. Somit musst Du deine Krankenversicherung und deine anderen Vorsorgeaufwendungen wie Rentenversicherung etc. aus dem erwirtschafteten Gewinn tragen und bezahlen. Das fällt für gewöhnlich den Existenzgründern im ersten Jahr sehr schwer, da ja machen das auch die wenigsten, wenn sie nicht eine Geschäftsidee oder ein sehr gut gehendes Geschäft gründen, was gleich von null auf 100 durch startet.
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