Wie führt man ein Kassenbuch - was ist erlaubt?

(1 Bewertungen) +1 -0


Ein Kassenbuch dient dazu, alle Bargeldgeschäfte eines Unternehmens zu erfassen. Eingetragen werden der Geschäftsvorfall mit Datum, die Belegnummer, der Steuersatz, die Höhe der Einnahme bzw. Ausgabe, die Umsatzsteuer sowie der aktuelle Kassenbestand.

In einem Kassenbericht werden die gleichen Daten einzeln pro Beleg auf einem Formblatt notiert und abgeheftet.

Auf einem Kassenblatt befinden sich alle Ein- und Ausgaben in Form von Bargeld für den Zeitraum eines Monats. Diese drei Möglichkeiten, die Kasse zu führen, ist es eine wichtige Informationsgrundlage für die Gewinnermittlung. Stellt der Betriebsprüfer fest, dass ein Kassenbuch Mängel aufweist, sind hohe Steuernachzahlungen, durch eine Schätzung ermittelt, oft die Folge.

Gesetzliche Grundanforderungen

Ein Kassenblatt, ein Kassenbericht oder ein Kassenbuch können sowohl handschriftlich ausgefüllt als auch mit Hilfe einer Software geschrieben werden. Ebenso klebt man die dazugehörigen Belege ordentlich sortiert und gekennzeichnet per Hand oder in einem digitalen Archiv ab. In der Abgabenordnung legt der Gesetzgeber nur fest, dass die Daten jederzeit einsehbar sein müssen:

§ 145 Abgabenordnung (Allgemeine Anforderungen an Buchführung
und Aufzeichnungen)


(1) Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

Technische Möglichkeiten

Für eine optimale Kassenbuchführung stellt der Fachhandel ein umfangreiches Angebot an Kassenbüchern und Kassenformularen in Papierformat bereit. Und Softwarehersteller bieten eine Vielzahl von komfortablen Programmen an. Das Kassenbuch lässt sich auch in einer ASP-Software direkt online führen. Diese Variante besitzt den Vorteil, dass der ASP-Anbieter umgehend alle Accounts nach neuen gesetzlichen Vorschriften und Regelungen ändern kann. Eine Client-Software kann gewissermaßen veralten und dann den Anforderungen des Betriebsprüfers nicht mehr genügen.

Das elektronische Kassenbuch

Trotzdem birgt das Führen eines Kassenbuches auf EDV-Basis eine Hürde. Ändert man bereits getätigte Aufzeichnungen in der Software, dann müssen diese ausreichend dokumentiert sein. Das heißt: Fehlerhafte Eintragungen werden per Beleg storniert  oder umgebucht, soe dürfen sich niemals einfach so löschen lassen.

Im Falle einer Betriebsprüfung können folgende Probleme auftreten:

  • Das Kassenbuch wird auf Excel-Basis geführt. In Excel können leicht bisherige Eintragungen wieder gelöscht werden. Der Betriebsprüfer wird diesen Umstand als "nicht ordnungsgemäße" Führung des Kassenbuches bewerten.
  • Das Kassenbuch wird in einer Software auf PC geführt. Diese Software darf keine Änderungen in den Eintragungen erlauben bzw. muss darauf mit entsprechenden Restriktionen reagieren. Der Betriebsprüfer wird sich die Software ansehen und entsprechend bewerten.

Fazit:

Für elektronische Kassenbücher sollte im Zweifelsfalle ein Testat zur Ordnungsmäßigkeit vorliegen. Danach kann man den Anbieter fragen.


Quellen:
Kassenbuch und EÜR
muenchen.ihk.de

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:


Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen


Häufig gelesen

Vorlage Abtretungserklärung

Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...

E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit

Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...

Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20

Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...

Anlage EÜR für 2009 online

Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...

Zuletzt geschrieben

Fachanwälte beraten Unternehmen Neu

Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...

Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht Neu

Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...

GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle Neu

Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...

Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? Neu

Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...

Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! Neu

Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen

Über den Autor

  • kein Profilbild vorhanden
  • Ina Doering
  • Ich wollte Schriftstellerin werden, wie ich einmal ganz entschieden in einem Schulaufsatz zum Ausdruck brachte. Der erste Weg führte mich in die Redaktion der lokalen Tageszeitung. Hier lernte ich als Jugendkorrespondentin die ersten Grundlagen der Schreibkunst. Da meine Eltern jedoch meinen Schulbesuch nicht bis zum Abitur ausdehnen wollten, erwarb ich zuerst den Abschluss eines Facharbeiters für Schreibtechnik und wählte danach ein einjähriges Direktstudium "Sonderabitur", um an der Ingenieurhochschule Dresden Informatik zu studieren. Studium, Familie, Arbeit und gesundheitliche Probleme drängten mich, meinem Leben erneut eine andere Richtung zu geben. Nach der Maueröffnung 1990 entschied ich mich spontan, ab sofort als Freie Journalistin zu arbeiten. Heute arbeite ich als Fachautorin und Unternehmensberaterin. Vor allem kann ich endlich schreiben und habe noch viel vor ...
  • ina_doering@web.de