Wann muss man eine Selbstauskunft erteilen?
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Die Selbstauskunft soll Informationen über die eigenen Lebensverhältnisse sowie die finanziellen Verhältnisse geben. Dabei ist sie für viele verschiedene Abschlüsse im Geschäfts- und Privatleben von Bedeutung. So werden Existenzgründer gerade zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit mehrere Selbstauskünfte abgeben müssen.
Selbstauskunft beim Mietvertrag
Die Selbstauskunft wird regelmäßig beim Abschluss eines Mietvertrages verlangt. Dabei will sich der Vermieter absichern, dass der Mieter aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse in der Lage ist, die Miete fristgerecht zu bezahlen.
Wie bei der Anmietung einer privaten Wohnung gilt dies auch bei der Anmietung von Geschäftsräumen oder Büros. Die Selbstauskunft sollte dabei das eigene Vermögen offen legen sowie die erzielten Einkünfte. Existenzgründer sollten hierbei eine geschätzte Zahl angeben, die jedoch nicht zu stark von der Realität abweicht. Gründer, die sich innerhalb der ersten Monate oder Jahre ihrer Tätigkeit entscheiden, zusätzliche Räume anzumieten, sollten der Selbstauskunft eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung beilegen, aus der zu ersehen ist, wie hoch die Einnahmen der vergangenen Monate waren.
Selbstauskunft beim Darlehensvertrag
Außerdem wird eine Selbstauskunft fast immer notwendig, wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll. Dies gilt gleichermaßen für die üblichen Darlehen, die die Bank vergibt, wie auch für Förderdarlehen, die extra für dieExistenzgründung zur Verfügung gestellt werden. Zu beachten ist, dass die Selbstauskunft neben den eigenen Einkünften und Vermögen auch die Einkünfte des Ehepartners berücksichtigen kann. Viele Banken verlangen dies als zusätzliche Sicherheit. Zudem wird häufig noch eine Bürgschaft verlangt.
Selbstauskunft beim Franchising
Franchisegeber verlangen ebenfalls sehr häufig eine Selbstauskunft von möglichen Franchisenehmern. Zum einen überprüfen sie dabei, ob das angesparte und zur Verfügung stehende Vermögen ausreicht, um die Idee des Franchisings tatsächlich umsetzen zu können. Zum anderen wollen sich Franchisegeber natürlich auch über ihre Franchisenehmer informieren.
Selbstauskunft alleine reicht nicht aus
Die Selbstauskunft alleine kann jedoch in vielen Fällen als nicht ausreichend von den bearbeitenden Unternehmen wie Vermieter oder Bank angesehen werden. Häufig muss zusätzlich eine Abfrage bei der Schufa durchgeführt werden. Diese soll zeigen, ob der Antragsteller in der Vergangenheit bereits einmal auffällig geworden ist.
Auch eine Bürgschaft wird oftmals noch zusätzlich verlangt. Abschließend kann also festgehalten werden, dass die Selbstauskunft bei fast allen Geschäftsabschlüssen erteilt werden muss, bei denen es um finanzielle Belastungen für den aktuellen oder künftigen Zeitraum geht.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Selbstauskunft
- Bürgschaft
- Schufa
- Darlehen
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Über den Autor

- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
- http://www.content-texte.de
- sabine.hutter@content-texte.de
kommentiert von Gast am 10. September 2010
Ein recht interessanter Artikel. Wie schon erwähnt ist an die Selbstauskunft auch oft eine Bürgschaft gekoppelt. Und da liegt das Problem, denn der Bürge kann dadurch u. U. selbst in den finanziellen Ruin getrieben werden. Man sollte sich im Vorfeld gut darüber informieren, was es bei einer Bürgschaft zu beachten gilt, hier z.b. ein guter Artikel dazu: http://www.biallo.de/finanzen/Kredite/buergschaft.php/dontfollow
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