Das Kassenblatt

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Schenken Sie der Vorbereitung Ihrer Unterlagen zur Abgabe bei IhremSteuerberater besondere Beachtung. Falsch sortierte oder gar fehlende Beleg verfälschen Ihr betriebliches Ergebnis und führen im schlimmsten Fall zu einer fehlerhaften Steuerbelastung, d.h. Sie zahlen zu viel Umsatzsteuer.
Folgende Systematik stellt einen möglichen Idealfall dar und muss im Einzelnen nicht so aussehen. Bitte kontaktieren Sie zuvor Ihren Steuerberater und erarbeiten zusammen mit ihm ein passendes Konzept.

Eine ordnungsgemäße Buchführung besteht in den meisten Fällen aus einer Kasse und einer Bank. Die Kasse (mit Ihrem privaten Portmonee vergleichbar) dient dazu, kleinere Anschaffungen, wie Briefmarken, Bürobedarf, Reinigungsmittel, Kfz- Kosten, Benzin, Reparaturen etc. zu bezahlen. Also alle die Ausgaben, die Sie nicht durch eine Banküberweisung begleichen. Sammeln Sie die Belege und Kassenbons und heften Sie diese in einem dafür angelegten Ordner nach dem Datum ab. Sollte Ihre Buchhaltung noch nicht so umfangreich sein, dann können Sie selbstverständlich auch die Kassen- mit den Bankbelegen zusammen in einen Ordner heften.

Doch einfach nur abheften ist nicht ausreichend. Die Barausgaben müssen in einem Kassenbuch systematisch aufgeführt werden. Dieses Buch sollte regelmäßig, am besten täglich, geführt werden. Es wird das Datum, der Geldbetrag, eine passende Bezeichnung der Ausgabe sowie der laufende Kassenbestand erfasst. Zu diesem Zweck kann man in jedem gut geführten Schreibwarenladen ein „ Kassenbuch“ erwerben, in welchem alle nötigen Dinge in einem Vordruck erfasst sind. Das Kassenblatt soll eine exakte Spiegelung Ihres täglichen Kassenbestandes sowie der Ein- und Ausgaben Ihrer Kasse widerspiegeln. Es darf also nie passieren, dass Ihr Kassenbuch einen Bestand von 123,89 EUR ausweist, beim Nachzählen Ihrer Kasse tatsächlich 245,67 EUR vorhanden sind. Ebenso existieren keine negativen Kassenbestände, denn weniger als nichts kann in Ihrer privaten Geldbörse auch nicht sein.

Muster KassenblattIn all diesen Fällen kann man von einer nicht ordnungsgemäßen Kassenführung sprechen und das Finanzamt wird bei einer Prüfung diese Kasse wegen Verstoßes gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ( GoB) verwerfen. Jeder Vorgang sollte in einen separaten Zeile erfasst werden. Ein Kassenblatt könnte bspw. so aussehen:

 Eine Unterschrift, das Datum des Erfassungszeitraumes sowie einen Firmenstempel runden die Sache ab. Heften Sie das Kassenblatt als Deckblatt auf alle dazugehörigen Belege.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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  • [...] dem Kassenblatt mit den dazugehörigen Belegen sollte auch in der Bank eine dem Datum nach sortierte [...]

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