Rein in die Selbstständigkeit, rein in Hartz IV

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Immer mehr Selbstständige müssen ihre immer weiter sinkenden Einkünfte durch Hartz IV aufstocken. Betrachtet man dieses Phänomen aus Sicht der Arbeitslosen, die bis zum 01.08.2006 von den Jobcentern in die ICH- AG’sgelockt wurden, erscheint dieser Trend nur logisch.

Heutzutage werden Arbeitslose bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit von den Jobcentern gefördert. Beim sogenannten Gründungszuschuss gibt es zurzeit noch neun Monate das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld und eine Pauschale von 300 Euro zur sozialen Absicherung. Aus dieser Muss-Regelung wird voraussichtlich ab dem 01.11.2011 aber eine Kann-Regelung. Das bedeutet, es besteht kein Rechtsanspruch mehr auf denGründungszuschuss, der sich auch in seinen Rahmenbedingungen ändern wird.

Den Zwang, einen Arbeitslosen in die Selbstständigkeit zu bringen, ist immer eine Lösung aus der Not heraus. Dies ist von den Jobcentern aber auch durchaus gewollt. So kann nach außen hin der schöne Schein gewahrt bleiben, es werde etwas für die Arbeitslosen getan. Intern wird mit dem Hintergrund der sinkenden Arbeitslosenzahlen, die Arbeitslosenstatistik geschönt.

Auswirkungen

Wie soll sich zum Beispiel ein Mann, Mitte 40, jahrelang arbeitslos, jetzt von den Jobcentern selbstständig gemacht, ohne jegliches Grundwissen über die Existenzgründung, im Geschäftsleben bewähren. Aufgrund der fehlenden Grundkenntnisse besteht keinerlei Basis, um ein zur Lebenserhaltung notwendiges Einkommen zu erwirtschaften. Sicherlich ist ein gewisser Missbrauch des Sozialstaates durch Kleinrechnen der Einnahmen möglich. Jedoch setzt dieses Vorgehen gewisse Grundregeln der Betriebswirtschaftslehre voraus. So sollte man zum Beispiel den Unterschied zwischen Absatz, Umsatz und Gewinn kennen und wissen, dass Betriebsausgaben die Einnahmen mindern. Diese Grundlagenkenntnisse sind jedoch generell in den wenigsten Fällen bei Existenzgründern und insbesondere bei Zwangsselbstständigen bekannt.  

Hilfe zur Selbsthilfe

Ein Ansatzpunkt um zwangsverpflichtete Existenzgründer dauerhaft in die Selbstständigkeit zu bringen und vor allem dort zu halten, ist im Prinzip ganz einfach, braucht jedoch Zeit. Die Menschen müssen entsprechend geschult und mit breitgefächertem Wissen versorgt werden. So sollte zum Beispiel verpflichtend eingeführt werden, dass Arbeitslose, die selbstständig agieren wollen oder müssen, vorab ein entsprechendes Existenzgründerseminar besuchen. Nur durch ein solches Angebot, kann gewährleistet werden, dass betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen wie zum Beispiel Marketing, Gewerbe, Werbung, Vorsteuer, Kleinunternehmerregelung, Umsatzsteuer, Einnahmen, Gründungszuschuss, Betriebsausgaben, Einnahmeüberschussrechnung, Gewinn etc. bestenfalls zielführend beachtet wird. Dieser Grundsatz gilt im Übrigen für alle Existenzgründer, die einen gewissen Erfolg mit ihrem Vorhaben erreichen wollen.

Fazit

Die Arbeitsvermittler haben mit Recht Grund zur Sorge. In der Tat beantragen immer mehr Selbstständige aufgrund sinkender Einnahmen Hartz IV. Auch ein Missbrauch der Sozialleistungen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Jobcenter sollten die Schuld für diesen Zustand jedoch zunächst bei sich selbst suchen. Schließlich sind die Probleme hausgemacht und nicht neu. 

Quellen:
fr-online.de
spiegel.de

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