Kooperation ja – doch welche Rechtsform ist die richtige?
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Teil 2 von 6 aus der Serie:
Kooperationen
Kooperationen
- Kooperationen zwischen zwei Unternehmen – Fluch oder Segen?
- Kooperation ja – doch welche Rechtsform ist die richtige?
- Wie Sie Kooperationspartner finden können
- Die Top 6 Gründe, warum Kooperationen scheitern
- Worauf Sie bei einer gemeinsamen Marke für eine Kooperation achten sollten
- So gelingt Ihre E-Kooperation
Eine Kooperation kann auf vielerlei Art und Weise zustande kommen. Die einfachste Form – die aber im engeren Sinne keine richtige Kooperation ist – ist die reine Vermittlung von Aufträgen. Weitreichender wird die Zusammenarbeit jedoch schon, wenn es an die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft oder einer GbR geht. Wir stellen Ihnen diewichtigsten Kooperationsformen vor und erklären, welche rechtlichen Folgen auf Sie zukommen.
Vergabe von Unteraufträgen
Die Vergabe von Unteraufträgen ist bei beinahe allen Unternehmensgrößen eine beliebte Form der Kooperation. Im engeren Sinne handelt es sich dabei jedoch eigentlich nicht um eine Kooperation, da die beiden Unternehmen dabei weder wirtschaftlich noch rechtlich ihre Selbständigkeit abgeben. DerSubunternehmer wird dabei mit der Erstellung von Leistungen oder der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt und stellt hierüber später eine Rechnung an den Auftraggeber. Die Bezeichnungen sagen es schon – hier handelt es sich nicht um „Partner“, sondern um Auftraggeber und Auftragnehmer.
Weitervermittlung
Auch bei der Weitervermittlung handelt es sich nicht um eine echte Kooperation. Der eine „Partner“ vermittelt Aufträge, für die es selbst gerade keine Kapazitäten hat, an den anderen Partner. Der vermittelnde Partner ist in das spätere Geschäft nicht involviert. Dies ermöglicht es beiden Seiten, die Kapazitäten optimal auszulasten.
Bieter- und Arbeitsgemeinschaften
Mehrere Unternehmen können sich zusammentun und sich so um einen Auftrag bewerben. Besonders bei öffentlichen Ausschreibungen im Baubereich ist diese Vorgehensweise üblich. Sobald eine Bietergemeinschaft einen gemeinsamen Auftrag erhält, entsteht eine Arbeitsgemeinschaft. Es wird für den Zeitraum der Auftragsausführung ein Unternehmen gegründet, häufig als OHG oder GbR.
Kooperationen auf Basis einer GbR
Sobald sich zwei Unternehmer zu einer Kooperation zusammentun und nach außen hin als ein Unternehmen auftreten (beispielsweise durch einegemeinsame Marke oder eine gemeinsame Website, aus der die Trennung nicht deutlich hervorgeht), wird automatisch eine GbR gegründet. Es ist sinnvoll, für diesen Fall einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, da von der Gründung einer GbR natürlich auch die Haftungsverhältnisse sowie dieGewinn- und Verlustteilung etc. betroffen sind.
Partnerschaftsgesellschaften
Zu Partnerschaftsgesellschaften können sich nur Freiberufler zusammenschließen. Sie kennen diese Rechtsform gewöhnlich von Rechtsanwaltskanzleien,Steuerberatungsgesellschaften, Ärztehäusern und ähnlichen Einrichtungen. Die Gesellschafter haften in diesem Fall mit ihrem Privat- und Geschäftsvermögen. Wenn jedoch Fehler in der Berufsausübung vorliegen, haftet hierfür nur der jeweilige Freiberufler, der den Fehler begangen hat. Eine Partnerschaftsgesellschaft ist eintragungspflichtig im Partnerschaftsregister.
Joint Ventures
Eine Kooperation kann auch durch die gemeinsame Gründung eines neuen Unternehmens von statten gehen. Bei Bedarf können die früheren Firmen beider Partner bestehen bleiben, aber sie können auch in das neue Unternehmen eingebracht werden. Es handelt sich dabei um ein rechtlich selbständiges Unternehmen, das mit allen üblichen rechtlichen Folgen gegründet wird und theoretisch jede mögliche Rechtsform annehmen kann. Das Joint Venture genießt als vollständiges Unternehmen mit geregelten Haftungsverhältnissen einen sehr hohen Stellenwert als Kooperationsform.
Interessengemeinschaft
Die Interessengemeinschaft wird auch als strategische Allianz bezeichnet. Beide Partner verständigen sich darauf, bestimmte Unternehmensbereiche zusammenzulegen und so Synergien und Kostenersparnisse zu nutzen. Dies bietet sich beispielsweise für einen gemeinsam Einkauf oder Vertrieb an.
Welche Kooperationsform ist die richtige?
Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Die Vielfalt der Kooperationsformen zeigt bereits die Unterschiedlichkeit der Kooperationen in der Praxis. Überlegen Sie sich genau, welche Haftungsverhältnisse Sie sich vorstellen, welche Ziele Sie mit der Kooperation verfolgen, wie lange diese bestehen soll und wie Entscheidungen getroffen werden sollen. Wählen Sie anhand dieser Informationen die Kooperationsform, die am besten zu Ihrer Situation passt.
Im nächsten Teil dieser Serie wollen wir uns einmal genauer ansehen, wie Sie herausfinden können, ob Ihr Kooperationspartner zu Ihnen passt.
Quelle:
http://www.competence-research-centres.euBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
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Lexikon
- Partnerschaftsgesellschaft
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Magazin
- Wie Sie Kooperationspartner finden können
- Diese Formen der Kooperation gibt es
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- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
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