Individuelle GEZ Beitragsermittlung für Unternehmen nach neuem Gebührensystem
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Ab 2013 wird die Reformierung der aktuellen GEZ-Gebührenordnung in Kraft treten. Damit werden nicht nur Privathaushalte, sondern auch Unternehmen, unabhängig davon ob sie Empfangsgeräte bereit halten, zur Kasse gebeten.
Obwohl die GEZ mit dem neuen Gebührensystem ein pauschalisiertes Abgabeverfahren ins Leben ruft, so gibt es gerade für Unternehmen hinsichtlich der Mitarbeiterzahl und der Anzahl der unterhaltenen Betriebsstätten Variablen, die eine individuelle GEZ-Gebührenerrechnung erfordern.
Zentrale Inhalte der GEZ Gebühren für Unternehmen ab 2013
Während für Privathaushalte zukünftig ein einheitlicher Gebührensatz gilt, setzt sich der Beitrag für Unternehmen hingegen aus mehreren Komponenten zusammen, die auf einer je nach Mitarbeiterzahl variierenden Grundgebühr basieren und auf die Anzahl der Betriebsstätten hochgerechnet werden müssen. Im Ergebnis ist für jede Betriebsstätte gleichermaßen eine eventuell steuerlich relevante Rundfunkgebühr zu entrichten.
Die Unternehmensgrundgebühr, die an die GEZ abzuführen ist, staffelt sich primär nach der Mitarbeiteranzahl und steigt konform dazu.
Diese monatlichen Pauschalabgaben gelten allerdings nur für eine Betriebsstätte. Jede weitere muss gesondert berücksichtigt werden, wodurch hier eine weitere GEZ Gebühr zu entrichten ist. In der Konsequenz bedeutet dies, dass für jede Betriebsstätte die GEZ Gebühr individuell der entsprechenden Mitarbeiterzahl anfällt.
Hinzu kommt außerdem ein Pauschalbetrag von 5,99 Euro pro vorgehaltenem Firmenfahrzeug.
Beispielrechnungen: Neues GEZ Gebührensystem für Unternehmen
Am ehesten lassen sich die neuen Zahlen zur GEZ Gebühr an einigen Beispielen realisieren.
Ein kleiner Betrieb mit nur einer Betriebsstätte und beispielsweise fünf Mitarbeitern kommt beim GEZ-Bezahlen vergleichsweise günstig weg. Denn hier fallen lediglich 5,99 Euro pro Monat an. Gibt es ein Firmenfahrzeug, so ist dieses mit 5,99 Euro zum Monatsbeitrag hinzu zu addieren. Im Ergebnis kostet die GEZ den Betrieb 11,98 Euro.
Teurer wird es für größere Betriebe. Als Beispiel lässt eine Betriebsstätte mit 200 Mitarbeitern eine monatliche GEZ Gebühr von 89,90 Euro anfallen. Auch hier ist der Anteil für einen firmeneigenen PKW hinzuzurechnen.
Werden demgegenüber mehrere Betriebsstätten betrieben, so sind diese im GEZ Gebührensystem getrennt zu bewerten und summieren sich auf. 200 Mitarbeiter, die je in drei verschiedenen Betriebsstätten beschäftigt sind, ergeben ab 2013 einen GEZ Monatsbeitrag von 89,90 Euro, der mit dem Faktor drei, also der Betriebsstättenanzahl, zu multiplizieren ist.
Das Ergebnis ist für ein derart aufgestelltes Unternehmen eine GEZ Gebühr von 269,70 Euro zuzüglich des Fahrzeuganteils.
Einen kleinen Wegweiser im Gebührendschungel des neuen GEZ Systems hat der Bund der Steuerzahler ins Leben gerufen. Auf deren Homepage finden Sie einen Rechner, mit dessen Hilfe schnell und einfach der individuelle GEZ Beitrag ab 2013 für ein Unternehmen ermittelt werden kann.
Quelle:
SteuerzahlerBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Beitrag
- Unternehmen
- Ergebnis
- Gebühr
-
Magazin
- Die Zusammensetzung der GEZ Gebühren
- Die GEZ von Morgen: Was sich 2013 bei den Rundfunkgebühren tut
- GEZ Zahlungen nicht immer notwendig
- Was darf der GEZ-Prüfer?
- Wann für den PC keine Rundfunkgebühren entstehen
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