Die Zusammensetzung der GEZ Gebühren
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Wenn Sie Ihre Rundfunkgeräte neu zur GEZ anmelden, fragen Sie sich natürlich im Vorfeld, wie hoch wohl die GEZ Gebühr ausfallen wird. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ganz leicht die GEZ Gebührenhöheausrechnen können.
Die GEZ Gebührenhöhe
Die aktuell gültige GEZ Gebührenordnung gilt bereits seit Januar 2009. Die Höhe der GEZ Gebuehren können Sie relativ einfach ermitteln. Wenn Sie nur ein Radio und/oder ein neuartiges Rundfunkgerät (z. B. Handy mit Radioempfang) bereithalten, müssen Sie lediglich die Grundgebühr in Höhe von 5,76 Euro monatlich bezahlen. Für ein Fernsehgerät beträgt die Grundgebühr 17,98 Euro im Monat. Wenn Sie bereits ein Fernsehgerät angemeldet haben, kostet ein Radio oder ein neuartiges Rundfunkgerät auch nicht mehr. Die gleichen GEZ Gebühren gelten natürlich auch für Selbständige und Unternehmen.
Rechenbeispiele für die GEZ Gebührenhöhe bei Selbständigen:
Beispiel 1:
Sie haben in Ihrem Privathaushalt gemeinsam mit Ihrem Ehepartner zwei Fernsehgeräte, drei Radios und zwei Pkw mit Autoradio. Sie sind außerdem selbständig und nutzen einen der Pkw geschäftlich. Sie müssen ein Fernsehgerät und einen Radio anmelden. Die gewerbliche Nutzung des Pkw führt dazu, dass er zusätzlich als Radio angemeldet werden muss. Alle anderen Geräte im Privathaushalt sind kostenfreie Zweitgeräte.
Ihre gesamten GEZ Gebühren betragen 17,98 Euro + 5,76 Euro = 23,74 Euro pro Monat.
Beispiel 2:
In Ihrem Unternehmen werden fünf Firmenfahrzeuge eingesetzt, mit denen Ihre Arbeitnehmer zu den Baustellen fahren. Sie haben außerdem ein Radiogerät in Ihrem Büro und einen Fernseher in der Ecke für Besucher. Als Unternehmer müssen Sie alle Geräte einzeln anmelden.
Ihre gesamte GEZ Gebühr beträgt: 17,98 Euro + 6x 5,76 Euro = 52,54 Euro pro Monat.
Ihre privaten Geräte müssen Sie natürlich noch zusätzlich anmelden.
Die Zahlung der GEZ Gebühr
Sie können die GEZ Gebühren entweder selbst überweisen bzw. per Dauerauftrag bezahlen oder der GEZ die Erlaubnis geben, per Lastschrift von Ihrem Konto abzubuchen. Die GEZ Gebührenordnung lässt es allerdings nicht zu, die Gebühr monatlich zu bezahlen. Sie können sich entweder für eine vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise entscheiden.
Quelle:
GEZBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Unternehmen
- Dauerauftrag
-
Magazin
- So funktioniert die Befreiung von der GEZ
- Die wichtigsten Facts zur Gebührenpflicht in der GEZ
- GEZ Zahlungen nicht immer notwendig
- Die GEZ von Morgen: Was sich 2013 bei den Rundfunkgebühren tut
- Was darf der GEZ-Prüfer?
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