Kontovollmacht
(1 Bewertungen)Eine Kontovollmacht berechtigt eine Person, die nicht Kontoinhaber ist, über dieses Konto zu verfügen. Eine Kontovollmacht wird üblicherweise bei einer Kontoeröffnung vereinbart. Die Vollmacht ist jederzeit widerruflich, sie behält ihre Gültigkeit bis zum Zugang der schriftlichen Widerrufserklärung bei der Bank. Zur Auflösung des Kontos ist der Bevollmächtigte erst nach dem Tod des Vollmachtgebers berechtigt.
Die Kontovollmacht kann erteilt werden:
- für ein einzelnes Konto
- für die gesamte Geschäftsbeziehung zum Institut
- für Konten unter einer Kundenstammnummer
Der Bevollmächtigte ist berechtigt:
- über das Kontoguthaben zu verfügen
- das Konto im banküblichen Rahmen überziehen
- Kontoabschlüsse entgegennehmen und anerkenne
Der Bevollmächtigte ist nicht berechtigt:
- weitere Konten oder Depots zu eröffnen
- Kreditverträge abschließen
- Konto- oder Kreditkündigungen entgegennehmen
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Über den Autor

- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
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Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
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