Kontovollmacht

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Eine Kontovollmacht berechtigt eine Person, die nicht Kontoinhaber ist, über dieses Konto zu verfügen. Eine Kontovollmacht wird üblicherweise bei einer Kontoeröffnung vereinbart. Die Vollmacht ist jederzeit widerruflich, sie behält ihre Gültigkeit bis zum Zugang der schriftlichen Widerrufserklärung bei der Bank. Zur Auflösung des Kontos ist der Bevollmächtigte erst nach dem Tod des Vollmachtgebers berechtigt.

Die Kontovollmacht kann erteilt werden:

  • für ein einzelnes Konto
  • für die gesamte Geschäftsbeziehung zum Institut
  • für Konten unter einer Kundenstammnummer

Der Bevollmächtigte ist berechtigt:
  • über das Kontoguthaben zu verfügen
  • das Konto im banküblichen Rahmen überziehen
  • Kontoabschlüsse entgegennehmen und anerkenne

Der Bevollmächtigte ist nicht berechtigt:
  • weitere Konten oder Depots zu eröffnen
  • Kreditverträge abschließen
  • Konto- oder Kreditkündigungen entgegennehmen

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