Direktversicherung

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Schließt ein Arbeitgeber zugunsten seines Arbeitnehmers einen Lebensversicherungsvertrag oder eine Leibrentenversicherung ab, so wird das als Direktversicherung bezeichnet. Der Versicherungsschutz muss bis zum 60. Lebensjahr bestehen. Die Beiträge können aus dem laufenden Gehalt oder Lohn d.h. aus Entgeltumwandlung, als zusätzliches Einkommen oder aus Sonderzahlungen entrichtet werden. Wird die Direktversicherung aus Sonderzahlungen bezahlt, sind die entsprechenden Beiträge sozialabgabenfrei.

Beispiel:
Der Arbeitgeber schließt für seinen Angestellten eine Direktversicherung ab. Der Betrag von monatlich 50 EUR wird regelmäßig zum Gehalt dazu bezahlt, jedoch direkt an das Versicherungsunternehmen überwiesen. Somit bleibt der ausgezahlte Nettolohn für den Arbeitnehmer gleich.

Der Arbeitgeber schließt unter Einverständnis des Angestellten eine Direktversicherung für den Arbeitnehmer ab. Der monatliche Betrag von 50 EUR wird vor Auszahlung des Nettolohns von diesem abgezogen und an das Versicherungsunternehmen überwiesen. Somit verringert sich der Nettolohn des Arbeitnehmers um den Versicherungsbetrag.

Als Direktversicherung wird auch ein Versicherungsunternehmen verstanden, welches ausschließlich online tätig ist, also auf Handelsvertreter, Versicherungsvertreter und somit auf hohe Personalkosten verzichtet kann. Direktversicherungen sind in der Regel daher günstiger als konventionelle Versicherungen.

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