Zwangsgeld

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Das Zwangsgeld ist ein Zwangsmittel des Steuerrechts, welches aufgrund der Vornahme einer unrechtmäßigen Handlung, Duldung oder Unterlassung festgesetzt werden kann. Die Durchsetzung des Zwangsgeldes ist ein Verwaltungsakt. Das Zwangsgeld darf 25.000,00 EUR nicht überschreiten. Außer dem Zwangsgeld ist in der Abgabenordnung (AO) § 329 ff. geregelt.

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