Wiederbeschaffungswert
Der Betrag, den ein Unternehmer aufwenden müsste, um ein Wirtschaftsgut der selben Art und mit der selben Funktion anzuschaffen wird als Wiederbeschaffungswert bezeichnet. Wiederbeschaffungswerte sind in der Regel in Preiskatalogen, Preislisten abzulesen oder mittels Angebote bzw. Kostenvoranschläge zu berechnen. Aus bilanzieller Sicht ist der Wiederbeschaffungswert anzusetzen, sofern dieser unterhalb der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes liegt. Man spricht dabei vom niedrigeren beizulegenden Wert. Somit wird durch den Wiederbeschaffungswert das Anschaffungswertprinzip verwirklicht und umgesetzt.
Wiederbeschaffungswert und seine Tippfehler tagesneuwert
0 Ergebnisse in den NewsLeider existieren zum Stichwort Wiederbeschaffungswert kein Artikel in unserem Blog.
Tipp: Lesen Sie andere News in in unserem Blog!
0 Suchergebnisse im ForumLeider existieren zum Stichwort Wiederbeschaffungswert keine Beiträge in unserem Forum.
Tipp: Schreiben Sie doch den ersten Beitrag zum Thema Wiederbeschaffungswert in in unserem Forum!
letzte Änderung: 22.11.2006 Aufrufe: 2101
Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Unkommerzielle Nutzung gestattet, jedoch ausschließlich mit Quellenangabe (mind. Link auf http://www.gruenderlexikon.de)
Alle Angaben im Lexikon ohne Gewähr.
<< Widerspruchsrecht | Willenserklärung >>
| Seite verlinken? Dann benutzen Sie folgenden Code: | |
|
|
| Verwandte Stichwörter |
In folgenden Stichwörtern des Lexikons wurde Wiederbeschaffungswert auch noch gefunden.
|
|