Versandkosten

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Die Versandkosten zählen zu den Bezugskosten der Ware oder des Wirtschaftsgutes. Sie sind daher ein Bestandteil der Anschaffungskosten. Die Versandkosten erhöhen also den Aufwand für die Ware und stellen somit auch Betriebsausgaben dar. Versandkosten können z.B. Transportkosten sein, wie auch Verpackungskosten, Ausgangsfrachten, Postgebühren oder Transportversicherungen. Bei Wirtschaftsgütern erhöhen die Versandkosten stets die Anschaffungskosten und müssen daher auch über die Jahre der Nutzungsdauer mit abgeschrieben werden, so dass die Versandkosten in diesem Fall keine sofortige Auswirkung gegenüber dem Betriebsergebnis haben.

Beispiel:
Ein Schuhgeschäft bezieht Waren im Wert von 3.000,00 EUR + 480,00 EUR Umsatzsteuer. Die Kosten für den Transport in Höhe von 200,00 EUR + 32,00 EUR Umsatzsteuer trägt das Schuhgeschäft, also der Käufer. Die Anschaffungskosten der Schuhe belaufen sich also insgesamt auf 3.200,00 EUR.

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