Werbung mit Newslettern

(1 Bewertungen) +1 -0

Nachdem wir Sie bereits über Probleme bei Werbung mit Herkunftsbezeichnungen, Garantien, Rabatten, Preisen und Testergebnissen informiert haben, wollen wir heute auf einen weiteren Punkt eingehen. Und zwar auf die irreführende Werbung mit einem Newsletter. Grundsätzlich sollten Sie Newsletter nur dann verschicken, wenn der Adressat entsprechende Einwilligungen gegeben hat. Dabei ist zu beachten, dass das Double-Opt-In-Verfahren sehr gut geeignet ist. Doch auch hier kann manch einer das Verfahren falsch verstehen.

Das Double-Opt-In-Verfahren vor Gericht

In einem Fall, der vor dem Amtsgericht München landete, ging es um einen Mann, der insgesamt vier private E-Mail-Adressen besaß. Bei jeder Adresse fand er regelmäßig unerwünschte Werbung. Als er eines Tages bei allen vier Adressen von einem Absender eine E-Mail fand, zog er vor Gericht. Er sah dies als unzumutbare Belästigung.

Das Gericht entsprach seinem Antrag nicht, denn bei den E-Mails handelte es sich um die Bestätigungs-E-Mails, die mit dem Double-Opt-In-Verfahren verbunden sind. Weitere E-Mails erhält nur, wer den darin befindlichen Link anklickt. Insofern musste der Adressat nicht mit weiteren E-Mails rechnen, wenn er diesen Link nicht anklickte, also sei auch keine unzumutbare Belästigung entstanden.

Werbeanfragen per E-Mail und Fax

In einem anderen Fall wurde einem Fußballverein via E-Mail eine Anfrage geschickt, in der es um die Schaltung eines Banners auf der Webseite des Vereins gegen Umsatzbeteiligung ging. Der Fall landete vor Gericht, wo entschieden wurde, dass die E-Mail-Adresse zwar öffentlich einsehbar war, solche Anfragen aber nicht dem üblichen Zweck des Vereins dienten. Diese Form der Anfrage ist somit nicht rechtens.

Anders sieht es aus, wird eine Anfrage per E-Mail oder Fax an ein Unternehmen geschickt, in der es um den Kauf von Waren geht. So geschehen bei einem Toyota-Händler, dem eine Anfrage zum Kauf dreier Fahrzeuge per Fax zuging. Der Käufer ging davon aus, dass die veröffentlichte Faxnummer für solche Anfragen gedacht sei. Das Gericht folgte dieser Annahme, da der Verkauf von Fahrzeugen zum alltäglichen Geschäft gehöre und Fax bzw. E-Mail da seien, um solche Anfragen entgegen zu nehmen.

Lesen Sie im nächsten Teil unserer Serie mehr zur Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
 

Quelle:
Eigene Erfahrungen

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgenden Artikel gelesen:


Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen


Häufig gelesen

Vorlage Abtretungserklärung

Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...

E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit

Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...

Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20

Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...

Anlage EÜR für 2009 online

Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...

Zuletzt geschrieben

Fachanwälte beraten Unternehmen Neu

Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...

Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht Neu

Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...

GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle Neu

Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...

Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? Neu

Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...

Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! Neu

Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen

Interessantes aus den Vorlagen

Über den Autor Xing_icon

  • kein Profilbild vorhanden
  • Sabine Hutter
  • Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
  • http://www.content-texte.de
  • sabine.hutter@content-texte.de