Wiederholte Beantragung des Existenzgründungszuschusses

(3 Antworten)
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Hallo,

ich hätte da mal ein Problem.
Ich habe bereits am 16.05.2007 einen Antrag für Exis-Zuschuss gestellt.
Der ist dann auch zum 01.07.2007 bewilligt wurden.
Verlängert habe ich nicht - daher Ende zum 31.03.08

Die Gründung damals ging richtig schön schief.

Getreu dem Motto "aus Fehlern lernt man am Besten"

Daher möchte ich es ein 2. mal und zwar diesmal richtig machen!

Auf irgendeiner anderen Seite habe ich was von einer 2 Jahresfrist gelesen.

Kann mir jemand sagen ob die 2 Jahresfrist richtig ist und welches Datum dafür eine Rolle spielt?
Die grundvoraussetzung ( 90 Tage ALG1 sind kein Problem - bin aktuell wieder/noch in Sklavenverhältnis Biggrin )

Vielen Dank im Voraus.

MfG

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Antworten

  • +0 -0

    Hallo Werner,

    Auf irgendeiner anderen Seite habe ich was von einer 2 Jahresfrist gelesen.


    das ist richtig. Es wird sicher schwer werden, einen erneuten Gründungszuschuss für dasselbe Gewerbe in derselben Branche zu bekommen.

    Eine Ablehnung des Gründungszuschusses kann sich von der Arbeitsagentur unter anderem durch folgende Situationen ergeben:

    Wenn der Existenzgründer bereits einen Gründungszuschuss erhalten hat und der letzte Bezug weniger als 24 Monate zurückliegt. Das ist in Ihrem Fall wohl durchaus gegeben, da seit dem 31.3.2008 bis zum heutigen Tag weniger als zwei Jahre vergangen sind. Sie müssten also bis zum 31.3. 2010 warten.

    weitaus schwieriger ist es wohl der folgende Fakt:

    eine wirtschaftliche Krise oder ein Missmanagement verkürzt dieser Frist von zwei Jahren nicht. Außerdem ist aus meiner Sicht eine zwingende Analyse erforderlich, ob in derselben Branche das Geschäft nochmals begonnen werden sollte. Normalerweise scheute das gebrannte Kind das Feuer und fängt nicht nochmal etwas ähnliches an. Konsultieren sie dazu ihren Berater.


  • +0 -0

    Wie verhält sich denn der sachverhalt wenn 24 Monate zwischen letztmaligem Bezug und neuer Beantragung des Zuschusses liegt? Oder it Ende der Selbstständigkeit auschlaggebend für die 24 Monats Regelung? Lt. Gesetzt geht man ja von der letztmaligen leistungsbezug aus.


  • +0 -0

    Auch wenn es nicht schön ist, wenn man hier Fragen anhängt, trotzdem eine kurze Antwort: 24 Monate zwischen den Bezügen der Existenzgründungszuschüsse. In der Regel sind die Gewerbe dann bereits abgemeldet. Daher ist Ihre Frage so nicht ganz korrekt. Wenn Sie also das erste Gewerbe mit dem Gründungszuschuss gefordert bekommen haben und melden es zu einem bestimmten Zeitpunkt ab. Dann muss von diesem Zeitpunkt bis zum Antrag des neuen Gründungszuschuss ist mindestens 24 Monate vergangen sein. Besser einen Monat mehr als eine Punktlandung. Ich empfehle in diesem Zusammenhang immer eine Beratung mit dem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur, das geht natürlich auch telefonisch anonym ;-)


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