Umsatzsteuerchaos bei Auslandshandel

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Hallo!
Ich habe schon viele interessante Sachen in diesem Forum erfahren, dafür danke erstmal.
Leider schwirrt mir der Kopf ohne Unterlaß, denn für meine Fragen finde ich doch nicht alle Antworten.

Erst kurze Erklärung.
Ich möchte im EU-Ausland Artikel verkaufen, die ich auch in EU-Ausland (aber anderem) erwerbe. Ich lebe in Deutschland und bin hier als Kleinunternehmer gemeldet.
Ich habe schon herausgefunden, dass ich nur mit einer Ustnr. arbeiten kann, wenn ich mit einem Großhändler kooperiere, bzw. bei dem bestelle und wegen der Auslandsverkäufe.
Doch hier beginnt mein Problem:

1. Ist die Steuernummer, die man vom FA bekommt, auch die Ustnr? Oder sind es zwei verschiedene? Ich verstehe die Angaben von http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_ustidnr/515_vergabe/index.html nicht.

2. Wenn ich Ust. verrechnen muß, dann welches und an wen abführen? Ich kaufe z.B. in Frankreich und verkaufe nach Slovakei. Die Franzosen wollen 17% und die Slovaken 20, die Deutsche 19. Ist nur ein Beispiel


3. Oder ist es so, der Händler aus Frankreich verkauft an mich ohne Ust., weil ich gemeldet bin, aber ich muss diese doch weiter geben an Endverbraucher, oder? Und welche wäre es, deutsche oder slovakische?

4. Und überhaupt, wenn ich ins Ausland (EU) verkaufe, welche Steuer muß ich denn bezahlen, ausser Ust. und Einkommensst.?

5. Und wie verhält sich das Ganze zu den Vorsteuern? Wenn sich die Beträge unterscheiden?

Oh, Hilfe!

das alles klingt bestimmt chaotisch, leider kann ich mir keinen schlauen Menschen in Form von einem Steuerberater leisten. Und für meinen Businnesplan muß ich die Sachen berücksichtigen.

Ich hoffe, Ihr antwortet mir.

ciri

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    Hallo,
     

    1. Ist die Steuernummer, die man vom FA bekommt, auch die Ustnr?

    Die vom Finanzamt erteilte Steuernummer (St.Nr.) und die vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) sind zwei verschiedene Nummern.



    2. Wenn ich Ust. verrechnen muß, dann welches und an wen abführen?

    Wenn Ihre Umsätze jährlich 17.500 EUR nicht übersteigen und Sie folglich Kleinunternehmer sind, unterliegen Sie nicht der Umsatzsteuer.
    Es ist keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und ein Vorsteuerabzug besteht nicht.



    3. Oder ist es so, der Händler aus Frankreich verkauft an mich ohne Ust.,

    Nein, er verkauft + Umsatzsteuer.



    4. Und überhaupt, wenn ich ins Ausland (EU) verkaufe, welche Steuer muß ich denn bezahlen, ausser Ust. und Einkommensst.?

    Als Kleinunternehmer entfällt - wie obern gesagt - die Umsatzsteuer.
    Einkommensteuer ist auf den gesamten Gewinn (nur) in Deutschland, dem Staat Ihres Wohn- und Betriebssitzes, zu zahlen.



    5. Und wie verhält sich das Ganze zu den Vorsteuern?

    Als Kleinunternehmer besteht keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug - siehe oben.



    6. Leider kann ich mir keinen schlauen Menschen in Form von einem Steuerberater leisten.

    Wenn Ihre Kalkulation nicht einmal die geringen Grundkosten für eine ordnungsgemäße steuerliche Beratung beinhaltet, wie wollen Sie dann mit Ihrem Unternehmen überhaupt Gewinne erzielen oder geht's nur ums Geld verdienen? Frei nach dem Motto der alten Marktfrau? Für 1 Euro einkaufen, für 99 Cent verkaufen und die Masse bringt den Gewinn!?
    Geld wird im Voraus gespart, soll heißen man muss erst welches für gute Beratung ausgeben, um später beim eigentlichen Geschäft ein mehrfaches zu sparen - Fehlervermeidung, statt Fehlerbeseitigung!

    Gruß

    Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
    http://www.steuernplusberatung.de

    Hinweis: Die in diesem Forum enthaltenen Beiträge zu den einzelnen Themen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt dieser Beiträge kann daher nicht übernommen werden.
    Für eine umfassende Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.


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