Überbrückungsgeld auch bei bestehender Selbstständigkeit ?
(1 Antwort)Hallo,
ich bin derzeit als Anwalt in einer Kanzlei angestellt und nebenberuflich als Berater im Anwaltsberuf selbstständig. Den Hauptanteil meines Einkommens erziele ich durch die angestellte Tätigkeit.
Wenn ich nun aus meinem Sozialversicherungspflichtigen Angestellten-Verhältnis heraus gekündigt werde, habe ich dann, trotz der bisherigen Selbstständigkeit, einen Anspruch auf ALG1 und auch Überbrückungsgeld bei Erweiterung der selbstständigen Tätigkeit auf den Hauptberuf als "Anwalt in der eigenen Kanzlei"?
Bevor ich mich nun bei teilweise unwissenden AA-Mitarbeitern erkundige hoffe ich hier vielleicht auf eine Anwort.
LG Teufelstanz
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Antworten
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Hallo,
Voraussetzung ist eine tatsächliche Arbeitslosigkeit. Ein direkter Übergang, wie bisher beim Überbrückungsgeld , von einer Beschäftigung in eine durch den Gründungszuschuss geförderte Selbstständigkeit ist nicht mehr möglich.
War der Gründer zuvor bereits selbstständig tätig, ist dies unschädlich, wenn die selbstständige Tätigkeit in geringem Umfang, also weniger als 15 Stunden in der Woche ausgeübt wurde.
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