selbständig mit kantinen und nebenbei arbeiten, aushilfen einstellen
(3 Antworten)hallo
bin zum 1. mal hier auf der seite und hab da ein paar probleme.ich fange mal an:
bin frisörin und meine schwiegermutter arbeitet in einer kantine.diese wird jetzt abgeben, und ich soll sie leiten.
ich müsste keine miete, strom, wasser und etc. bezahlen, da dieses die firma übernimmt in der die kantine ist.
ich möchte nicht aus meinem beruf raus und deshalb die frage ob ich das als selbständige machen kann.villeicht 2 tage in der kantine und den rest beim frisör.
oder könnte mein mann die kantine haben und ich arbeite 2 tage.?allerdings bräuchten wir noch 2aushilfen.wie weit ist das möglich?
wieviel umsatz-,lohn- und keine ahnung was an steuern müsste man berechnen?
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bin zum 1. mal hier auf der seite und hab da ein paar probleme.
hab den Beitrag erst mal in die richtige Kategorie geschobenich möchte nicht aus meinem beruf raus und deshalb die frage ob ich das als selbständige machen kann.villeicht 2 tage in der kantine und den rest beim frisör.
Warum nicht?villeicht 2 tage in der kantine und den rest beim frisör.
oder könnte mein mann die kantine haben und ich arbeite 2 tage.?
Die Kantine auf selbständiger BAsis, beim Frisör angestellt. Nur die Frage, ob sich der Frisör noch lohnt. Was verdient die KAntinen derzeit? KAnn man davon leben? Es ist nciht so ganz einfach hier eine pauschlae Meinung abzugeben.allerdings bräuchten wir noch 2aushilfen.wie weit ist das möglich?
Sicher, bei der Bundesknappschaft / Minijobzentrale anmelden, die Leute regelmäßig bezahlen und los geht´s.
http://www.minijob-zentrale.de/
Vorher mal ausrechnen lassen, was es für Kosten mtl. verursacht.
Steuerberater ist da sicher hilfreich. nicht alleine machen.
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Hallo Maria,
Du kannst zwei und mehr selbständige Tätigkeiten nebeneinander ausüben. Soweit Du genügend Zeit hast und es sich für Dich rechnet geht das auf jedenfall in Ordnung. Kleine Änderung in der Gewerbeanmeldung und bei der Steuererklärung hast Du eben zwei selbständige Einkunftsarten. Das ist genauso, als wenn Du noch in einem abhängigen Arbeitsverhältnis wärest und die Selbständigkeit nebenberuflich machen würdest. Auch Zinsen und Mieten sind Einkunftsarten, die letztlich ebenso in die Steuererklärung fließen. Ebenso geht das mit den Aushilfen in Ordnung, so wie es Thorsten bereits beschrieben hat.
MfG Jürgen Arnold
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