Second Hand für Kinder
(2 Antworten)Hallo zusammen,
na das nenne ich mal ein Segen das ich dieses Forum gefunden habe :-)
Also,natürlich habe ich hier sehr viele und interessantes gelesen aber verstanden habe ich es nicht zu 100%.daher stelle ich jetzt meine Fragen und hoffe mir kann geholfen werden :-)
1. Was muss ich als Gewerbe angeben wenn ich micht mit einem Kinder-second-Hand Laden selbständig machen möchte.Unter anderem kommt später noch kleine Haushaltsartikel (gebrauchte) dazu.Also alles Gebrauchtware.
2. Was genau bedeutet Jahresumsatz von 17.000€? Ist das dass was ich an Geld eingenommen habe im Jahr oder das was MIR bleibt????Ich habe gelesen das dass Finanzamt einen Vorschlag haben möchte was mein Gesamtumsatz sein könnte(verteh das nicht genau )
3. Muss ich denn als Kleinunternehmer Buchführung führen oder reicht es wenn ich nur ein Kassenbuch führe mit meinen Ausgaben und Einnahmen und das dem Finanzamt gebe?
4. Gewerbesteuer..muss ich die zahlen auch als Kleinunternehmer?
5. Brauche ich einen Namen für meinen Laden? Oder reicht nur mein Vor und Nachname?Wenn ja muss ich das irgendwo melden?
Das war`s ersmal...aber dauernt fallen mir neue Fragen ein so das uns bestimmt nicht langweilig wird :-)
LG Danny
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Antworten
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Hab da noch eine Frage
Es heißt ja ich darf im ersten Jahr 17.500€ Umsatz machen und im darauffolgendem Jahr 50.000€ ohne das ich die MWST auszeichnen muss.
Zu dem Umsatz hab ich aber folgende Frage: Ich arbeite ja auf Kommisionsware..das heisst wenn ich ein Teil für 5€ verkaufe dann bleiben mir 2€....die 5 Euro zählen aber zum Umsatz oder???????
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hallo Danny,
Tut mir leid für die Verspätung, da du jedoch bereits auf deinen eigenen Beitrag geantwortet hatest, haben wir das in unserem System nicht mehr als offene Frage sehen können. Ich antworte nun trotzdem, in der Hoffnung es hilft noch jemanden.
vorneweg, lies dir bitte zunächst unseren Beitrag zu den häufigen Fragen der Existenzgründer durch:
Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
Alle häufigen Fragen ansehen1. Was muss ich als Gewerbe angeben wenn ich micht mit einem Kinder-second-Hand Laden selbständig machen möchte.Unter anderem kommt später noch kleine Haushaltsartikel (gebrauchte) dazu.Also alles Gebrauchtware.
das macht in der Regel das Gewerbeamt, wenn meinen dort seine Geschäftsidee vorstellt. Es wird bei dir wohl der Gebrauchtwagenhandel sowohl im Internet als auch auf Wochenmärkten oder Flohmärkten sich anbieten.2. Was genau bedeutet Jahresumsatz von 17.000€? Ist das dass was ich an Geld eingenommen habe im Jahr oder das was MIR bleibt????
Jahresumsatz ist der Umsatz eines gesamten Wirtschaftsjahres. Also sämtliche Einnahmen, die in Rechnung gestellt wurden und vom Kunden per Barzahlung oderÜberweisung gezahlt wurden. Nicht das was übrig bleibt ( Gewinn)ch habe gelesen das dass Finanzamt einen Vorschlag haben möchte was mein Gesamtumsatz sein könnte(verteh das nicht genau )
das fragt das Finanzamt im Rahmen des steuerlichen Erfassungsbogens. Dort muss der Existenzgründer dem Umsatz schätzen, um eventuell die so genannte Kleinunternehmerregelungen anwenden zu können. Die verschafften Umsatzsteuerfreiheit für den Gründer. Mehr dazu bitte im Beitrag
Was ist ein Kleinunternehmer? FAQ 5
nachlesen.3. Muss ich denn als Kleinunternehmer Buchführung führen oder reicht es wenn ich nur ein Kassenbuch führe mit meinen Ausgaben und Einnahmen und das dem Finanzamt gebe?
eine doppelte Buchf;hrung ist nicht notwendig. Es reicht als kleiner Unternehmer die Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben zum Beispiel in solch einem Kassenbuch oder Kassenbericht. Beides gibt es im Handel alsVorlage fertig zu kaufen. oder ihrer kostenlos downloaden:
http://www.betriebsausgabe.de/vorlagen.php4. Gewerbesteuer..muss ich die zahlen auch als Kleinunternehmer?
Gewerbesteuer ist, vereinfacht ausgedrückt, erst ab einem Gewinn von 24.500 € erstmals fällig. Als kleine Unternehmer mit einem maximalen Umsatz von 17.500 € wird das wohl relativ schwer werden , du brauchst da also zumindest am Anfang keine Angst haben.5. Brauche ich einen Namen für meinen Laden? Oder reicht nur mein Vor und Nachname?Wenn ja muss ich das irgendwo melden?
auch dazu haben wir bereits einen Beitrag geschrieben, einfach mal lesen und auf der Zunge zu ergehen lassen:
Kaufmann oder Gewerbetreibender, Unternehmen oder Firma, welcher Name ist der richtige? FAQ 13Es heißt ja ich darf im ersten Jahr 17.500€ Umsatz machen und im darauffolgendem Jahr 50.000€ ohne das ich die MWST auszeichnen muss.
Zu dem Umsatz hab ich aber folgende Frage: Ich arbeite ja auf Kommisionsware..das heisst wenn ich ein Teil für 5€ verkaufe dann bleiben mir 2€....die 5 Euro zählen aber zum Umsatz oder???????
richtig, fünf Euro sind der Umsatz, wie hoch die Ausgaben im Zusammenhang mit dem getätigten Umsatz sind, ist bei der Frage der Kleinunternehmerregelung nicht interessant.
so, wünsche ich viel Erfolg und schließe diesen Beitrag. Wenn noch weitere Fragen sein sollten, bitte in das richtige Forum mit einer aussagekräftigen Überschrift. Danke.
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