Nebengewerbe angemeldet, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
(1 Antwort)Hallo,
ich habe vor kurzem mein Nebengewerbe angemeldet für einen Onlineshop.
Nun bin ich noch in der Vorbereitungsphase und habe keinerlei Umsätze getätigt.
Vor ein paar Tagen kam dann der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Im schreiben hiesse es ich sollte meine erstellten Rechnungen sowie Rechungen von Ausgaben beilegen.
Aber ich habe bis jetzt ja noch nichts gemacht ausser das ich mir Informationen sowie Preislisten etc. von Großhändlern besorgt habe.
Reicht es also das ich ein Schreiben beilege wo ich erkläre das ich noch in der Vorbereitungsphase bin und keine Ausgaben oder sonstige Umsätze getätigt habe?
Das nächste wäre dann noch der Punkt 3. im Fragebogen. "angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen, Voraussichtliche Einkünfte und Höhe der Ausgaben.
und Punkt 7 der Gesamtumsatz.
Was schreibe ich dort am besten rein? Ich weiss leider nocht nicht wie hoch meine Einkünfte sind für Punkt 3 und beim Gesamtumsatz, das lässt sich schlecht schätzen, auch fürs Folgejahr.
Er wird allerdings nicht sehr hoch sein. Ich habe auch die Kleinunternehmerregelung gewählt.
Würde mich über Hilfe freuen.
Danke im Voraus
Grüße
Patrick
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Hallo Patrick,
Reicht es also das ich ein Schreiben beilege wo ich erkläre das ich noch in der Vorbereitungsphase bin und keine Ausgaben oder sonstige Umsätze getätigt habe?
das kannst Du gerne machen, wobei es sehr untypisch ist, dass das Finanzamt überhaupt Rechnungen haben will. Zumindest verlangt das bei uns niemand.Das nächste wäre dann noch der Punkt 3. im Fragebogen. "angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen, Voraussichtliche Einkünfte und Höhe der Ausgaben.
und Punkt 7 der Gesamtumsatz.
Was schreibe ich dort am besten rein? Ich weiss leider nocht nicht wie hoch meine Einkünfte sind für Punkt 3 und beim Gesamtumsatz, das lässt sich schlecht schätzen, auch fürs Folgejahr.
Er wird allerdings nicht sehr hoch sein. Ich habe auch die Kleinunternehmerregelung gewählt.
eben, genau das ist das Problem, man kann im Vorfeld nicht genau sagen, wie viel man verdienen wird. Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb musst Du deinen prognostizierten Gewinn eintragen. Den kann man in der Regel aus der Rentabilitätsvorschau entnehmen. Solltest du so etwas nicht erstellt haben, kannst du das bei uns kostenlos nachholen:
So erstellen Sie Ihre Rentabilitätsvorschau oder Ertragsvorschau kostenlos
wenn Du es gar nicht hinbekommst, solltest du einen Unternehmensberater oder Steuerberater beauftragen. Die Preise dabei schwanken, sollten jedoch 150 € nicht überschreiten.
lies mal folgenden Artikel, vielleicht hilft der dir schon weiter:
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16Kommentar schreiben
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