Mutter und Hausfrau möchte Kleingerwerbe anmelden !

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Hallo,

ich bin neu hier. Auch auf die Gefahr hin, dass es zu diesem Thema schon Beiträge gibt hier meine Fragen:

1. Meine Frau ist Hausfrau und Mutter. Sie möchte ein Kleingewerbe für Dienstleistungen und Handel gründen. Was ist zu berücksichtigen?
2. Sie ist über mich privat krankenversichert. Wird das von dem Kleingewerbe tangiert?
3. Wieviel Stunden dürfen pro Woche aufgewendet werden, damit das Kleingewerbe nicht als hauptberufliche Tätigkeit ausgewiesen wird?
4. Welche Abzugsmöglichkeiten/Absetzbarkeiten zur Gewinnminnimierung sind gestattet?
5. Besteht IHK Pflicht? Bis zu welchem Betrag ist diese Mitgliedschaft beitragsfrei?
Das wärs fürs erste!

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Antworten

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    Ja, so ähnlich wurden hier Dutzende Fragen schon gestellt. Deswegen antworte ich auch etwas abgehackter und kürzer:

    Meine Frau ist Hausfrau und Mutter. Sie möchte ein Kleingewerbe für Dienstleistungen und Handel gründen. Was ist zu berücksichtigen?


    Die Frage ist etwa so, als würde ich wissen wollen, was man bei einem Autobau beachten muss. Sicher eine Menge, das kann man eben nicht in einem Satz sagen. Am besten man ist fachkundig, liest einige Bücher vielleicht hat man das Ganze sogar gelernt oder man kennt jemanden, der schon seit Jahren Autos baut.

    Ich kann an dieser Stelle nur meine kostenlosen eBooks anbieten, da stehen die häufigsten Fragen drin, die hier um Forum bereits zu diesen Themen gestellt wurden:

    E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit

    E-Book: Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung

    Sie ist über mich privat krankenversichert. Wird das von dem Kleingewerbe tangiert?


    Nein, meines Erachtens nicht. Wurde das aber nochmal mit der privaten Krankenversicherung besprechen.

    Welche Abzugsmöglichkeiten/Absetzbarkeiten zur Gewinnminnimierung sind gestattet?


    Siehe Frage eins. Hier kann ich nur auf mein Lexikon der Betriebsausgaben verweisen, da gibt es eine Fülle von Ausgaben, welche unter bestimmten Umständen betrieblich absetzbar sind, wodurch der Gewinn gemindert wird.

    Aber fand doch erstmal an, bevor er darüber nachdenkt, den Gewinn zu mindern. Erstmal muss Gewinn dasein, bevor man versucht den Gewinn zu drücken.

    Besteht IHK Pflicht? Bis zu welchem Betrag ist diese Mitgliedschaft beitragsfrei?


    wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei um die Industrie und Handelskammer. Wenn man also nicht im Rahmen von Industrie sich selbständigkeit oder Handel betreibt, ist man bei der IHK nicht an der richtigen Adresse. Nun kann man noch prüfen, ob man ein Handwerk betreibt, dann müsste man zur Handwerkskammer gehen. In allen anderen Fällen hat man meines Erachtens keine Verpflichtung einer Kammermitgliedschaft einzugehen.

    Das wärs fürs erste!


    bitte, danke, alles muss man selber sagen


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