Kleinunternehmer Regelung oder doch mit MwSt.?
(1 Antwort)
Guten Tage,
zuerst einmal herzlichen Dank an alle Menschen hier, die sich so viel Mühe machen und das ganze Material u. Ihr Wissen zur Verfügung stellen. Ich habe Hier schon viele Informationen gefunden u. einige Fragen somit beantwortet bekommen. Herzlichen Dank.
Nun ich werde mich mit haushaltsnahen Dienstleistung selbstständig machen. Kundenanfragen gibt es bereits ausreichend u. wie ich feststellen konnte, besteht hier ein ernormer Bedarf, da eben viele Frauen/ Eheleute durch Doppel-bzw- Dreifachbelastung (Job, Kinder & Haushalt) die Freizeit nun erheblich höher bewerten als dies noch vor Jahren der Fall war und somit den Haushalt entgeltlich in andere Hände abgeben.
Da ich nun in die Arbeitslosenversicherung, gesetzl. Krankenkasse und Rentenversicherg einzahlen möchte, kommen mir gewisse Fragen dazu in den Sinn. Z.B. kann ich das bei der Gewinnüberschussberechnung als Ausgaben gegenstellen? Ich darf 17.800€ netto verdienen. Wenn ich in der Woche 400€ verdiene dann hätte ich im Jahr 19200€ Einkommen netto. Wenn ich nun meine Ausgaben von den Sozialleistungen gegenstelle dann bleibt man also unter den 17.800€! Ist das richtig gedacht? Was ist mit Lohnsteuer?
Wie errechne ich den adäquaten Stundenlohn- damit ich meine Kosten( KK ca. 200€ /Rente 300€ ?) einbeziehe? Es wäre total nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Mache ich denkfehler, habe ich was wichtiges vergessen?
Vielen Dank vorab für Eure Unterstürzung, Tips oder Wegweiser.
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zunächst muss ich mich für die Verspätung entschuldigen, werden technische Probleme.
1. Gewinnermittlung
in der Gewinnermittlung können Sie die Arbeitslosenversicherung sowie die Krankenversicherung und Rentenversicherung nicht als Betriebsausgaben geltend machen und somit den Gewinn mindern. Es sind private Ausgaben, die in der Regel in ihrer privaten Einkommensteuererklärung im Rahmen der Sonderausgaben geltend zu machen sind. Die Auswirkung dabei hängt von ihrer persönlichen Steuersituation und der Höhe ihrer gesamten Einkünfte ab. Man kann sagen: je mehr sie verdienen, umso besser wirken sich private Versicherungen aus. Ab einer bestimmten Grenze jedoch haben zusätzliche private Versicherungen gar keine Auswirkungswährung. So ist das bei unserm Steuerrecht.
2. wie viel sie verdienen dürfen
Sie schreiben hier von 17.800 € netto, diesen Betrag kenne ich nicht und weiß auch nicht worauf Sie hinauswollen. Oder haben Sie denn? ich könnte mir vorstellen, sie zielen auf die Kleinunternehmerregelung ab, da liegt die Höchstgrenze allerdings bei 17.500 € und zwar Umsatz, nicht gewinnen. eine sehr ausführliche Beschreibung drin Thema finden Sie auf folgender Seite http://www.gruenderlexikon.de/kleinunternehmerregelung (auch mit Video) das sollte zunächst zum Verständnis beitragen.
3. Lohnsteuer und Sozialversicherungsleistungen
Sie haben einen grundsätzlichen Denkfehler, denn Sozialversicherungsleistungen spielen in ihrer Gewinnermittlung keine Rolle, wie ich bereits oben schrieb. Lohnsteuer ist für einen Selbstständigen ohnehin nicht maßgeblich. Lohnsteuer gibt es nur für Arbeiter und Angestellte, nicht aber für Unternehmer.
4. Ermittlung ihres Stundensatzes
dazu lesen Sie sich bitte unserem Artikel unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/wie-viel-euro-darf-ich-pro-stunde-nehmen-der-honorarkalkulator durch.
Darüber hinaus empfehle ich Ihnen dringend den Besuch eines Existenzgründerseminar, so dass sie Fachbegriffe und Regelungen erst einmal begreifen, bevor sie mit wilden Zahlen um sich werfen.
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