Kleinunternehmer hauptberuflich + Minijob & GKV ?
(4 Antworten)hallo zusammen,
möchte mich hauptberuflich selbstständig machen (Kleinunternehmen). Zusätzlich werde ich mir einen 400 € Job zulegen.
Soweit ich das hier mitbekommen fällt ein echter Minijob nicht unter die Einkommensteuer.
Ich rechne mit knapp 1400 € Umsatz im Monat und bleibe somit unter der 17.500 € Grenze. Mit einem Minijob wären es ja monatlich 400 € mehr.. wirkt sich das überhaupt auf den Umsatz aus ?
Die letzte frage wäre. Werde mich Privat kranken versichern. Hat ein zusätzlicher Minijob auswirkungen auf die Beiträge ?
bitte um hilfe
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Antworten
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Hallo zusammen,
möchte mich hauptberuflich selbstständig machen (Kleinunternehmen).
allein das ist schon ein Widerspruch. Wenn ich auch beruflich Selbständigkeit, versuche ich davon zu leben und auf Dauer eine Existenz aufzubauen. Wenn ich kleine Unternehmer bin, darf man Umsatz nicht größer als 17.500 € pro Jahr sein. Die will ich dann eine dauerhaft sichernde Existenz aufbauen?Soweit ich das hier mitbekommen fällt ein echter Minijob nicht unter die Einkommensteuer.
ein Minijob ist keine Selbständigkeit, sondern ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, also eine Arbeitnehmertätigkeit. Das ist ebenso ein Widerspruch, wie der bereits oben.Ich rechne mit knapp 1400 € Umsatz im Monat und bleibe somit unter der 17.500 € Grenze. Mit einem Minijob wären es ja monatlich 400 € mehr.. wirkt sich das überhaupt auf den Umsatz aus ?
Du wirst hier alle möglichen Fachbegriffe durcheinander, bitte mach vorher ein Existenzgründerseminar, und lasst ihr grundsätzliches erst einmal erklären. Es führt mit Sicherheit ins verderben, wenn du nicht mit den Fachbegriffen richtig umgehen kannst.Die letzte frage wäre. Werde mich Privat kranken versichern. Hat ein zusätzlicher Minijob auswirkungen auf die Beiträge ?
das solltest du mit der zuständigen Krankenversicherung abklären. Die wissen da besser Bescheid.
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"allein das ist schon ein Widerspruch. Wenn ich auch beruflich Selbständigkeit, versuche ich davon zu leben und auf Dauer eine Existenz aufzubauen."
Wo ist das denn ein Widerspruch ??? Aber stimmt.. du kennst ja meine Hintergründe nicht. Also ich habe keine ausgaben. Keine miete zu zahlen, kein Auto oder sonstiges. Lediglich 30 € Handyrechnung im Monat und die Krankenversicherung ca. 170 €.
Also werde ich mit der kleinunternehmerregelung erstmal wunderbar auskommen. Jeder fängt ja mal klein an, ne ?
Erklär mir das doch mal bitte wie ich das verknüpfe. Kleinunternehmen und Minijob.
Es gibt da ja viele Varianten wie man das machen kann.
Gruß
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Diese Variante ist kein Widerspruch!
Um die im ersten Jahr geringe Umsatzgrenze als Kleinunternehmer nicht zu überschreiten, wird die Abrechnung eines Auftraggeber anfangs über 400,- Euro laufen und im nächsten Jahr gegen Rechnung.
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Hallo,
Ich rechne mit knapp 1400 € Umsatz im Monat und bleibe somit unter der 17.500 € Grenze. Mit einem Minijob wären es ja monatlich 400 € mehr.. wirkt sich das überhaupt auf den Umsatz aus ?
Wie sind die Tätigkeiten aufgeteilt?
1. hauptberuflich selbständig ( Kleinunternehmer)
2. Minijob in einem anderen Berufsfeld (bspw. Kellner)?
oder
3. Minijob im gleichen Berufsfeld wie in der Selbständigkeit?
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