Kann man die Kleinunternehmerregelung rückwirkend anwenden?
(1 Antwort)Hallo,
folgendes Szenario:
Person x seit einiger Zeit als Freiberufler tätig (auch schon 2009), jedoch bisher "Finanzamtsthemen" verdrängt/nicht gekümmert (ja, ja, bitte keine "hätte" Antwort ).
Einnahmen liegen 2009 und dieses Jahr jeweils unter der gesetzl. Grenze (€ 17.500,00/Jahr).
Kann man nun die Kleinunternehmerregelung nachträglich für 2009 und 2010 in Anspruch nehmen? Was wäre das beste Vorgehen?
Hinweis: Kleinunternehmertätigkeit/Selbstständigkeit ist eigentlich nur zur Überbrückung bis ein Angestellenjob gefunden ist, was sich aus versch. Gründen hinzieht. Ggf. wird das auch ein Halbtagesjob sein, dann ist der Plan die Selbstständigkeit weiter zu führen.
Vielen Dank&Gruß
Ralf
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Antworten
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Hallo Ralf,
ja, ja,
heißt: Leck mich am ArschKann man nun die Kleinunternehmerregelung nachträglich für 2009 und 2010 in Anspruch nehmen?
Wie, nachträglich? Entweder hast du in 2009 USt ausgewiesen oder nicht (dann hats du die Kleinunternehmerregleung genutzt). Wenn keine ausgewiesen wurde, ist es kein Problem. wenn welche ausgewiesen wurde, müsste alles geändert werden, also UStVA, Rechnungen usw.
Problematisch...
Rückwirkend geht es nur, wenn noch nix abgegeben oder abgeführt wurde.
Tipp: Steuerberater
Ließ dir mal unsere FAQs zum Thema Kleinunternehmerregelung durch.
Wie werden die Ausgaben bei der Kleinunternehmerregelung berücksichtigt? FAQ 6
Was ist ein Kleinunternehmer? FAQ 5
Oder besser noch, das E-Book:
E-Book: Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
Bitte beim nächsten mal in die richtige Kategorie posten und eine treffende Überschrift wählen. Danke
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