Kann Gründungszuschuss nachträglich entzogen werden?

(1 Antwort)
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Hallo,
folgendes Problem.
Ich erhalte seit 01.01.2010 Gründungszuschuss und habe für mein Gewerbe eine UG (Mini- GmbH) gegründet. Ich bin alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer.

Bedingung für den Gründungszuschuss ist ja auch eine Gewerbe-Anmeldung. Die wurde durchgeführt und auf die UG angemeldet.

Jetzt hat die UG Insolvenz angemeldet. Diese Insolvenz wird mangels Masse abgelehnt werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mich allerdings in seinem Gutachten von jeder Schuld freisprechen, da alles 100% korrekt gelaufen ist. Eine Folge dieser Ablehnung wird aber sicherlich sein, dass auch die Gewerbeberechtigung entzogen wird.

Damit wäre dann ja aber eine Bedingung für den Existenzgründerzuschuss nicht mehr vorhanden - nämlich der Gewerbeschein.

Ich werde natürlich versuchen das Gewerbe mit einer anderen Rechtsform weiter auszuüben und einen Gewerbeschein auf mich als natürliche Person zu beantragen bzw. vielleicht ist ja auch ein Wechsel der Rechtsform auf derGewerbeanmeldung möglich.

Wenn mir das aber nicht gelingen sollte, bedeutet das dann, dass ich mit Entzug der Gewerbeerlaubnis keinen Anspruch mehr auf Existenzgründerzuschuss habe?

Danke für Hilfe!

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Antworten

  • +0 -0

    morgen,

    am frühen morgen schon solche probleme

    Damit wäre dann ja aber eine Bedingung für den Existenzgründerzuschuss nicht mehr vorhanden - nämlich der Gewerbeschein.


    der gründungszuschuss ist natürlich auf eine person angelegt, also dich als geschäftsführer. es ist unwahrscheinlich, dass er dir wieder gewährt wird, wenn du die Geschäftsführertätigkeit beendest und als Einzelunternehmer weitermachst. du bist dann eben inhaber, was dem Geschäftsführer fast gleich kommt. ich wagen zu bezweifeln, dass man so einfach wechslen kann und den Gründerzuschuss quaasi mitnimmt.

    der Gründerzuschuss endet mit der Gewerbeabmeldung. erkundige dich bei deinem fallmanager, wenns geht mit schriftlicher bestätigung.


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