Habe ich Anrecht auf Zuschuss?
(2 Antworten)Hallo liebe User,
ich habe ein Frage: ich habe zum 1. Oktober 2008 meine feste Anstellung als Redakteuer beendet (die ging insgesamt sechs Jahre, ich habe selber gekündigt) und arbeite seitdem als freiberuflicher Journalist. Erst jetzt abe ich mitbekommen, dass auch für mich eventuell der Gründerzuschuss in Frage kommen würde. Allerdings habe ich mich ja nie arbeitssuchend gemeldet.
es heißt ja:
Zwei Jahre: Innerhalb der letzten 24 Monate müssen Sie mindestens 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung geleistet haben, um Anspruch auf Arbeitslosengeld I und somit Gründungszuschuss zu haben.
Drei Jahre: Die Zahl Ihrer Beitragsmonate innerhalb der letzten drei Jahre bestimmt die Dauer Ihres Arbeitslosengeld I-Anspruchs. Sie haben zwölf Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I, sofern Sie mindestens 24 Monate Beiträge bezahlt haben. Die Anspruchsdauer erhöht sich auf bis zu 18 Monate, wenn Sie über 55 Jahre alt sind.
laut dem 1. punkt heißt es ja, dass der Zug abgefahren ist. Laut de zweiten habe ich ja noch einen Restanspruch, oder?
Kann mir irgendjemand weiterhelfen? Gibt es irgendeine Hintertür, mit der ich doch noch eine Bezuschussung erreichen kann?
Beste Grüße und vielen Dank für die Hilfe,
Richard
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Der eigentliche Ablehnungsgrund für einen Gründungszuschuss dürfte die bereits angemeldete und begonnene Selbständigkeit sein.
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Richtig, der Gründungszuschuss muss vor dem Beginn der Tätigkeit beantragt werden. Das wurde hier versäumt, nachholen unmöglich. Was noch geht ist der das Gründercoaching Deutschland für Beratungen bis zu 5 Jahre nach Existenzgründung.
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