Gruendungszuschuss bei Selbstkuendigung??
(2 Antworten)Hallo, ich bin hier neu und moechte mich erst einmal vorstellen:
Ich heisse Luca, bin 30 Jahre alt und Physiotherapeutin
Hier meine Fragen:
Ich arbeite als Angestellte in einer Praxis fuer Physiotherapie und moechte mich mit einer eigenen Praxis selbststaendig machen. Die momentane Situation in der Praxis laesst es nicht zu, dass man mir kuendigt, so dass ich selber kuendigen muss.
Muss ich mich dann direkt arbeitslos melden?
Meines Wissens bin ich dann 3 Monate gesperrt in denen ich keinen Anspruch auf Geld habe. Kann ich dann den Antrag auf Gruendungszuschuss beantragen?
Ab wann kann ich das tun, wenn der Termin der Selbststaendigkeit der 1.12. sein soll?
Wann ist dann der beste Zeitpunkt zur Kuendigung?
Wann muss ich was genau machen?
Ich habe mich schon mit meiner Steuerberaterin zusammen gesetzt. Ihr waren meine Fragen aber zu speziell.
Vielen Dank im Voraus
Luca
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Wenn du Kündigst bist du drei Monate gesperrt, wie du schon erkannt hast. Also solltest du deinen Antrag auf Gründungszuschuß frühestens nach den drei Monaten stellen, da dieser sonst genauso wie das ALG unter die Sperrfrist fällt.
Du mußt zum Zeitpunkt der Gründung noch einen Restanspruch von Neunzig Tagen haben.
Wenn du also zum 1.12. gründen willst, solltest du spätestens zum 1.8. kündigen. Warum? Weil du in der Sperrzeit auch Probleme mit der Vermittlung der kostenlosen Seminare hast, die aber sinnvoll und von einigen Fallberatern auch gefordert sind.
So hast du 4 Monate zum vorbereiten, Businessplan schreiben und auch die Tragfähigkeitsbescheinigung zu erhalten.
Du mußt halt nur irgendwie die Sperrzeit ohne Geld überstehen...
PS.: Es versteht sich, das du dich sofort wenn du Kündigst auch beim Arbeitsamt Arbeitssuchend und am Ersten Tag der Arbeitslosigkeit Arbeitslos meldest !!!Kommentar schreiben
Kommentare
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es ist richtig, es gibt eine Sperrfrist für die Leute, die selbst kündigen. Dann gibt's erstmal kein Arbeitslosengeld mehr. Sicher gibt es aber auch Ausnahmen und Härtefälle, insbesondere wenn beim bisherigen Arbeitnehmer gemobbt wird oder aus anderen Gründen das Arbeitsverhältnis so nicht mehr gehalten werden kann. zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen. Dann ist sicher ein ärztliches Attest immer sinnvoll.
Wir haben mal einen Artikel zum Thema Sperrfrist und Sperrzeit geschrieben:
Was Sie über die Sperrfrist bzw. Sperrzeit wissen sollten
Im übrigen würde ich empfehlen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, wenn der Steuerberater dazu nichts sagen kann. Allein würde ich das nicht machen, da kann man einfach zu viel falsch machen.
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