Gründungszuschuss auch bei GbR Gründung
(1 Antwort)Hallo Miteinander, erstmal möchte ich mich für die tollen Ratschläge und Tipps hier bedanken. Nun zu meiner Frage: Wir sind drei Arbeitskollegen mit einem fertigen Businessplan. Wir werden bald unser Arbeitsverhältnis kündigen um uns selbständig zu machen. Als Rechtsform ist Anfangs dir GbR geplant. Jetzt möchten wir uns für die Zeit nach der Sperrfrist die Gründungsförderung plus denGründungszuschuss sichern. Allerdings habe ich gelesen das es hier Probleme aufgrund der GbR von seitens des AA geben könnte. Stichwort "Vollerwerb". Wenn jeder Gesellschafter laut GbR Vertrag eine Sperrminorität hat, dann muss das doch klappen. Verunsichert hat mich auch die Aussage eines Bekannten der selbst beim AA arbeitet. Dieser hatte die Auskunft von der entsprechenden Leistungsstelle bekommen, dass Sie den Zuschuss nicht genehmigen, wenn die zu fördernden Personen als GbR in Erscheinung treten. Die Form der GbR ist von Anfang an für uns wichtig, da wir sofort Verträge mit Handelspartnern abschließen möchten um diese an uns zu binden. Kann das AA wirklich wegen der Teamgründung als GbR die Förderung ablehnen? Was können wir tun um uns den Zuschuss bzw. die Förderung zu sichern? Danke
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Vollerwerb heißt, dass der einzelne davon leben können muss. Also 1000 EUR im Monat solten da schon rausspringen, bei 3 Leuten sollte die GbR also mindestens 3000 EUR Gewinn erwirtschaften. wenn man das dem Amt nachweist und gut erklärt, mit einer Rentabilitätsvorschau, dürfte das kein Problem sein.
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