Fragen zum Kleingewerbe oder GbR
(2 Antworten)Hallo liebe Forengemeinde,
ich möchte mich kurz vorstellen: Ich bin hauptberuflich Rettungsassistent, bin in diesem Beruf 100 Prozent angestellt und mache hobbymäßig viel im Bereich der Industriekletterei und Seilzugangstechnik und habe dort auch die erforderlichen Ausbildungen vorzuweisen. Ein guter Freund von mir ist angestellter Baumpfleger. Ebenfalls mit Brief und Siegel. Wir beiden würden gerne als kleinen Nebenverdienst ein Kleingewerbe gründen, in welchem wir Problemfällungen von Bäumen anbieten. Kunden haben wir schon einige, das ganze soll nun aber in geordnete rechtliche Bahnen. Da es wie gesagt "nebenher" laufen soll, denke ich, dass ein Kleinunternehmen reicht. Als Kleinunternehmer haben wir jetzt mal mich festgelegt. Nun meine Frage:
Da wir nur wenige Aufträge machen wollen (vielleicht 20 Stück im Jahr) möchte ich meinen Freund gerne als freien Mitarbeiter auf Honorarbasis anstellen. Geht das? Wie funktioniert das steuerlich? Auch für die Betriebshaftpflichversicherung wäre dies sehr wichtig.
Vielen Dank für Eure Mühe
Okieh
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Warum macht ihr das Gewerbe nicht gemeinsam ?
Auch eine Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) - und das seid ihr dann - kann Kleinunternehmer sein.
Hilft das vielleicht auch bei der Betriebshaftpflicht?
Gruss
A. BollKommentar schreiben
Kommentare
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ja, gemeinsam ist hier das Stichwort. In Form einer BGB Gesellschaft (auch GbR genannt).
alles kommt in einen Topf, sowohl Ausgaben als auch Einnahmen, am Jahresende dort ein der Gewinn geteilt und jeder der Mitunternehmer muss seinen Teil in seiner privaten Einkommensteuererklärung versteuern, so als hätte er ein Einzelunternehmen.
möchte ich meinen Freund gerne als freien Mitarbeiter auf Honorarbasis anstellen. Geht das?
das geht sicher auch und würde in Form eines Minijob anzumelden sein. Hierbei ist darauf zu achten, dass eben nicht mehr als 400 € im Monat gezahlt wird, weiteres sollte man mit der Krankenkasse oder direkt bei der Minijob Zentrale unterhttp://www.minijob-zentrale.de
ob dabei jedoch die Arbeitszeit ausreichend ist, um das oben geschilderte Arbeitsvolumen durchführen zu können, ist eine andere Frage. Außerdem entstehen dabei zusätzliche Sozialversicherung abgaben, die man vermeiden könnte, wenn man eine selbständigkeit in Formen einer GbR nutzt. Das muss man dann beimGewerbeamt so anmelden.
Hier noch einige hilfreiche Artikel zum Stichwort gemeinsamen selbstständig oder Mitunternehmer in Form einer GbR:
Das sollten Sie bei einer Teamgründung beachten
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