Fragebogen steuerliche Erfassung
(1 Antwort)Hallo,
ich habe mir vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geholt und möchte ihn ausfüllen. Allerdings komme ich an einem Punkt nicht ganz weiter und auch meine Erinnerungen vom Existenzgründerseminar bringen keine Lösung.
Ich möchte gern eine Nebentätigkeit anmelden (ob Gewerbe oder Freiberuflich ist noch nicht abschließend für mich geklärt; werde hier in der entsprechenden Rubrik höchstwahrscheinlich noch nachfragen) und beziehe derzeit ALG 1 (noch gut ein halbes Jahr).
Nun sind unter Punkt 3 auf dem Formular die voraussichtlichen Einkünfte und auch die voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben und der Steuerabzugsbeträge anzugeben.
Bei den Einkünften gebe ich mein ALG 1 an (Sonstige Einkünfte), dessen Höhe ich ja kenne. Was ich allerdings nach dem ALG 1-Bezug bekomme (Voraussetzungen ALG 2 ...) weiß ich nicht wirklich. Eventuell könnte es ja auch mit einem Job klappen.
Was gibt man denn da genau an? Aufgrund dessen sollen doch die Vorauszahlungen berechnet werden (so zumindest die Überschrift).
Auch bei der voraussichtlichen Höhe der Sonderausgaben und der Steuerabzugsbeträge weiß ich nicht so recht, was ich dort angeben muss. Wa s verbirgt sich unter dem Begriff Steuerabzugsbeträge?
Hat die Anwendung der Kleinunternehmerregelung einen Einfluss auf diese Angaben?
Vielleicht hat jemand einen Hinweis für mich, denn ich bin aus dem Besuch des Existenzgründerseminares leider nicht schlauer geworden.
Vielen Dank und liebe Grüße
Suzi
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Hallo Suzi,
ließ dir zunächst unsere FAQs zu dem Thema durch.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16
Hier schon mal ein paar Hinweise:Bei den Einkünften gebe ich mein ALG 1 an (Sonstige Einkünfte),
Falsch, Arbeitslosengeld ist kein Einkommen in dem Sinne (steuerrechtlcih gesehen). Es unterliegt zwar dem Progressionsvorbehalt stellt jedoch keine Einkunftsart nach dem EStG dar.Wa s verbirgt sich unter dem Begriff Steuerabzugsbeträge?
dort musst du eingeben, was von deinem Einkommen einen Steuern in Form von Lohnsteuer oder Einkommensteuer gezahlt wurde. Wenn du arbeitslos warst, wird das sicher nicht gewesen sein.
Bitte gehe mit dem steuerlichen Erfassungsbogen zu einem örtlichen Steuerberater, wenn du es selbst nicht in bekommst. Das Ding ist echt schwer, gerade im Bereich der Umsatzbesteuerung.Kommentar schreiben
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