Fahrtkosten
(1 Antwort)Hi leute einfach mal eine kleine frage.
Als Kleinunternehmer kann ich ja Dienstfahrten geltend machen richtig?
Was zählt da genau zu, wenn ich zu einem Kunden fahre der Hin- und Rückweg?
Zählt es auch wenn ich Ware einkaufe bzw. Abhole.
Und eine andere frage, wie wird es in eine kleine Gewinn und Verlust rechnung eingebetet?
Danke für die Antworten
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Hi joschy,
Als Kleinunternehmer kann ich ja Dienstfahrten geltend machen richtig?
Wenn es wirklich Dienstfahrten, also berufsbedingte Fahrten waren, ja. Und das kann nicht nur der Kleinunternehmer, auch der Großunternehmer
Zum Thema Reisekosten oder Fahrtkosten einfach mal lesen.Was zählt da genau zu, wenn ich zu einem Kunden fahre der Hin- und Rückweg?
Genau, also die tatsächlich gefahrenen Kilometer zählen. Das solte man mit einer Reisekostenabrechnung dokumentieren.Zählt es auch wenn ich Ware einkaufe bzw. Abhole.
Ja, alles was im rahmen des Unternehmens an fahrten anfällt. Also Wareneinkauf, Warenauslieferung, Besuche bei Kunden, Bankgespräche, Steuerberater usw.
Aber nicht vergessen, die abzurechnenden 0,30 EUR beinhalten bereits Kraftstoff, Reperaturen, TÜV, ASU usw. das kann man dann nicht extra abrechnen.Und eine andere frage, wie wird es in eine kleine Gewinn und Verlust rechnung eingebetet?
Als Reisekosten. Die Position ist da standartmäßig vorhanden. Bei der amtlichen EÜR ist es auch Reisekosten. Ich würde diese verwenden, da ist alles vorgegeben oder einen Steuerberater machen lasen. Das ist die sicherste Variante.
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kommentiert von Melanie Steiner am 5. Juli 2011
Das ist ein Thema, mit dem ich mich auch gerade auseinander setze...
Wenn ich es richtig verstanden habe (in anderem Forum gelesen), muss ich paralell dazu ein Fahrtenbuch führen (ich habe ein Privatfahrzeug, welches ich für berufliche Fahrten nutze). Ist das richtig Thorsten?
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