Besteh. Einzelunternehmen, Gründerzuschuss für Neueinsteiger bei GbR Gründung
(8 Antworten)Schönen guten Abend und herzlichen Dank für die Aufnahme in eurem informativen Forum.
Ich bin etwas "durcheinander" und es wäre sehr hilfreich wenn mir jemand einige Fragen beantworten könnte.
Folgender Sachverhalt:
Mein Lebensgefährte betreibt seit kurzem ein Einzelunternehmen, das wir in einiger Zeit zu einer GbR wandeln wollten indem ich miteinsteige.
Nun bin ich überraschend arbeitslos geworden und könnte gleich mit einsteigen.
Da ich arbeitslos bin, steht mir, denke ich, der Existenzgründerzuschuss zu .
Habe ich auch Anspruch, wenn ich mit in ein bestehendes Gewerbe einsteige ?
Mir wurde empfohlen, mich selbst separat als Einzelunternehmer anzumelden um den Zuschuss nicht zu verlieren.
Dieser Gedanke gefällt mir jedoch nicht, da wir "uns" bereits zusammen "vermarkten" und mir hierbei wiederum empfohlen wurde bei 2 E.unternehmen alles strikt zu trennen, also auch die Werbung.
Ich bin etwas ratlos was ich nun machen soll, da ich auf den Zuschuss angewiesen bin.
Was meint ihr dazu, könnt ihr mir was raten ??
Lieben Dank
Andrea
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Hallo,
Da ich arbeitslos bin, steht mir, denke ich, der Existenzgründerzuschuss zu .
erstmalig nicht verkehrt, der Existenzgründerzuschuss heißt übrigens Gründungszuschuss.Habe ich auch Anspruch, wenn ich mit in ein bestehendes Gewerbe einsteige ?
vor ab, der Antrag muss vor der Gewerbeanmeldungen bei der Arbeitsagentur gestellt werden. Aber ich denke das weißt Du.
Bei einer GbR hat man immer das Problem, dass mindestens zwei Leute etwas gemeinsam tun wollen. Somit hat man auch zwei Anteile, die irgendwie in der Gesellschaft verflochten sind. Eben das ist das Problem, beim Gründungszuschuss muss man ja hauptberuflich selbstständig werden, dazu verlangt der Gesetzgeber, dass man mindestens 50 % Anteile an einer GbR hat. Hat man weniger, kann man die Hauptberuflichkeit nicht deutlich machen und nachweisen. Leuchtet ja auch ein, man kann nicht mit 10 % Anteile an einer GbR von einer selbständigkeit ausgehen.
dazu unser Artikel:
Mit einer GbR (BGB-Gesellschaft) selbstständig machen, so geht's
und auch
Das sollten Sie bei einer Teamgründung beachten
Internettipp: ich Verweise bei diesem Thema auch gern zu meinem Kollegen Dr. Lutz
Mein Tipp:
ich würde mit meinem Sachbearbeiter von der Arbeitsagentur das Problem ganz offen diskutieren, er muss ja eine Lösung dazu haben. Wenn es kein Problem ist, würde ich die GbR einem Anteil von 50 % starten. Aus meiner Sicht dürfte es so kein Problem für den Gründungszuschuss geben, aber bitte nochmal mit dem Sachbearbeiter besprechen. Am besten das ganze auch schriftlich geben lassen, dann kommt hinterher kein böses erwachen.Kommentar schreiben
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Hallo Torsten,
vielen Dank für deine Antwort.
Die Links haben mir doch sehr geholfen.
So wie ich es verstehe, hätte ich bei einer GbR also Anspruch auf Gründungszuschuss . 50% Aufteilung ist gegeben.
Dr.Lutz schlägt ja auch die Überlegung zweier Einzelunternehmen vor, aber hast du eine Ahnung, wie es in diesem Fall mit der gemeinsamen Vermarktung wäre ? ( Wie schon beschrieben, Webpage, Visitenkarten usw. ) Ist das erlaubt ?
Sicher werde ich das Alles mit meiner Sachbearbeiterin besprechen, aber ich
wäre gerne vorab schon sehr gut informiert .
( Die Sache eilt ein wenig, da es bereits potentielle Kunden gibt und wir bis Oktober ausgebucht sein könnten )
Danke und schönen Abend
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gemeinsamen Vermarktung wäre ? ( Wie schon beschrieben, Webpage, Visitenkarten usw. ) Ist das erlaubt ?
das ist ja am Ende dann doch wieder eine GbR, die muss ja nicht gegründet werden, sondern sie entsteht von allein, sobald mindestens zwei Personen dasselbe wirtschaftliche Ziel haben.
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ok, jetzt bin ich voll begriffstutzig , sorry.
Die GbR wird doch aber irgendwo registriert oder ??
Bei der Gewerbeanmeldung, Finanzamt .....
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ja, das muss man, aber sie wurde mit dem ersten tun der beiden bereits vorher ins leben gerufen, auch ohne deren willen. man muss sie selbstverständlich ordentlich anmelden. Übrigens, die kleinste GbR ist die Lottotippgemeinschaft, lässt sich daran alles erklären. Muss aber weg, keine Zeit mehr, sorry
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Vielen lieben Dank Thorsten.
Der Antrag muss vor Gewerbeanmeldung gestellt werden, ok das weiss ich .
Aber heißt das, ich muss den Antrag und alle Unterlagen erst wieder beim AA abgeben und kann dann erst das Gewerbe anmelden ?
Muss ich da vorher etwa auch noch warten, bis ich den Bescheid über ALG vorliegen habe ?
Könnte das SO klappen....
Letzter Arbeitstag 30.4. ( beim AA gemeldet)
Antrag auf ALG muss ich nächste Woche abgeben.
Termin mit AA Beraterin 1. Maiwoche, Gespräch über Selbstständigkeit und
Gründerzuschuss - Antrag gleich mitnehmen ?
Umgehend Gewerbe anmelden
Danach Antrag auf Zuschuss abgeben ??
Sorry, Thorsten, wenn ich dich plage, aber wenn ich das nicht schnell hinbekomme, geht uns ein super Aufrag flöten :-(
Danke
Andrea
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Nein, erst Antrag Gründungzuschuss holen, Gewerbe anmelden, Antrags ausfüllen, alles abgeben.
Hier ´ne Checkliste für die Reihenfolge zur Gründung:
Checkliste zur Selbständigkeit – Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
Viel Spaß
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Danke !
Ich werd mich melden und erzählen wie Alles geklappt hat.
Schönes Wochenende
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