Wer wann welche Steuern zahlen muss
(3 Bewertungen)
Als Unternehmer kommen Sie um das leidige Thema Steuern nicht herum. Deshalb sollten Sie genau wissen,welche Steuern Sie zahlen müssen und wann diese fällig werden. Leider gibt es hier nach wie vor viele Wissenslücken, die wir an dieser Stelle schließen wollen.
Umsatz- und Einkommenssteuer
Umsatzsteuer zahlen alle Unternehmer auf ihre Umsätze. Ausgenommen sind steuerfreie Leistungen von Ärzten, sowie die Umsätze von Kleinunternehmern, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Die Umsatzsteuer ist stets zum 10. des Monats, nachdem sie entstanden ist, zu zahlen. Als Veranlagungszeitraum kommt dabei der Kalendermonat oder das Quartal in Frage.
Die Einkommenssteuer muss von allen natürlichen Personen bezahlt werden, also von allen Rechtsformen, die keine juristische Person darstellen. Diese Steuer muss quartalsweise gezahlt werden. Dabei handelt es sich um die Vorauszahlungen. Eine entstehende Nachzahlung muss nach Bekanntgabe des Steuerbescheids geleistet werden.
Körperschafts- und Gewerbesteuer
Die Körperschaftssteuer muss hingegen nur von den juristischen Personen gezahlt werden. Hierzu zählen die Rechtsformen der GmbH, der AG, der Limites, der UG oder der Genossenschaft. Auch hier sindvierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten, die Steuererklärung ist nach Ablauf des Kalenderjahres zu erstellen und kann Nachzahlungen verursachen.
Die Gewerbesteuer muss von allen Gewerbetreibenden gezahlt werden. Ausnahmen gelten lediglich für freie Berufe und Berufe in der Landwirtschaft. Die Gewerbesteuer ist vierteljährlich vorauszuzahlen und muss ebenfalls nach Ablauf des Kalenderjahres in der Steuererklärung mit angegeben werden.
Kirchen-, Vor- und Lohnsteuer
Die Kirchensteuer zahlen lediglich Angehörige der Kirche auf ihr Einkommen. Auch hier wird diequartalsweise Zahlung vorgesehen. Bei der Lohnsteuer handelt es sich zwar um eine Steuer, die den Arbeitnehmer betrifft, doch gezahlt werden muss sie vom Arbeitgeber, der sie zuvor vom Lohn des Arbeitsnehmers abgezogen hat. Die Zahlung ist jeweils am10. des Folgemonats fällig, in dem der Lohn gezahlt wurde.
Die Vorsteuer kann jeder umsatzsteuerpflichtige Unternehmer abziehen und somit die Zahlungen der Umsatzsteuer mindern. Auch hier gilt der 10. des Monats, der auf den Veranlagungszeitraum folgt, als Zahlungstermin.
Quelle:
in Anlehnung an: Gründerzeiten Nr. 34Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Gewerbesteuer
- freie Berufe
- Umsatzsteuer
- Steuererklärung
-
Magazin
- Wie Sie ohne Arbeit viel Geld verdienen können
- Warum Kleinunternehmer ihren Gesamtumsatz 2008 prüfen sollten?
- Diese Steuern müssen auch Freiberufler entrichten
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Kommentare
Interessantes aus dem Magazin
Neueste Artikel im Magazin
- Gründen für Schüler: Sind Sie schon soweit?
- Gute Azubis trotz schlechter Noten – so finden Sie sie
- Existenzgründung in Japan - mit exotischen Neuheiten erfolgreich werden
- Vorbeugen, Analysieren und Schützen - wie man den Bundestrojaner entfernen kann
- Jugendliche Gründer und Schüler: Auswirkungen auf die Familienversicherung
Über den Autor

- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
- http://www.content-texte.de
- sabine.hutter@content-texte.de
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Interessantes aus dem Lexikon
Interessante Serien
Interessantes aus dem Ratgeber
Passende Vorlagen
- Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernportierung
- Unterweisung Mitarbeiter Mitführungspflicht
- Handykündigung ohne Rufnummernportierung
- Geschäftsschließung wegen Insolvenz
- Kurzmitteilung Muster
- Kurzmitteilung
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe als Muster
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe
- EÜR Muster für umsatzsteuerfreie Umsätze
- EÜR für umsatzsteuerfreie Umsätze
Neueste Fragen im Ratgeber
Neueste Artikel im Lexikon
Verwandte Begriffe
Aus dem Magazin
Mit Ihrer Geschäftsidee ganz vorne dabei: Gewinnen bei Business Awards
Jedes Jahr werden eine Vielzahl von Gründerwettbewerben ausgeschrieben und tolle, meist Geldprämie...
Gründungszuschuss wird gekürzt und Arbeitslose bekommen mehr Geld
Der Staat will sparen, leider an der Ecke die eigentlich für ihn so wichtig ist: Bei denen die wir...
Interview mit dem "Wer wird Millionär"-Kandidaten Lars Lüke
Nachdem ich im ...
Aus dem Ratgeber
Steuerlichen erfassung, für mein Unternehmen (Richtig?)
Hallo allerseits Ich habe lange das ...
Privates Konto, Geschäftskonto und anderes
Hallo, ich bin in einer Ausbildung, habe vor 3 Monaten ein ...
wann genau Endet die Mitversicherung?
Im Grunde das gleiche Problem wie bei anderen - in dieser Form finde ich aber keine Lösung: Ich ...