Vorlage Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen
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Seit 2002 existiert das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe. Betroffen von diesem Gesetz sind Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, die Bauaufträge in Auftrag geben. Sie sind verpflichtet, 15% von jedem Betrag, der an das ausführende Unternehmen gezahlt werden muss, einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Um den Abzug zu vermeiden, muss der Auftragnehmer eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegen.
Die Freistellungsbescheinigung muss beim zuständige Finanzamt beantragt werden. Die Bescheinigung gilt in der Regel für 3 Jahre.
Vorlage Antrag Freistellungsbescheinigung für Bauabzugssteuer (PDF, 29 KB)
Eine Folgebescheinigung muss der Unternehmer innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der Freistellungsbescheinigung beantragen.
Vorlage Folgeantrag Freistellungsbescheinigung Bauabzugssteuer (PDF, 28 KB)
Bauunternehmer und Handwerker sollten immer eine Freistellungsbescheinigung beantragen. Viele Auftraggeber vergeben ohne die Bescheinigung keine Aufträge mehr.
Diese Freistellungsbescheinigungen signalisieren dem Auftraggeber zusätzlich, dass das eigene Unternehmen nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen arbeitet. Schwarzarbeit kann damit zwar nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden, doch steht die Freistellungsbescheinigung des Finanzamts für eine höhere Seriosität Ihres Unternehmens. Aufgrund der fehlenden Vergabe von Aufträgen an Ihr Unternehmen, wenn Sie eine solche Bescheinigung nicht vorweisen können, zeigt sich auch die entscheidende Bedeutung dieser Bescheinigung. Zudem erhalten Sie den Vorteil, dass Ihre Forderungen vom Auftraggeber nicht gekürzt werden und Sie somit selbst den Steueranteil an das Finanzamt weiterleiten können. Ein weiterer Vorteil: Vielfach sehen es private Kunden als notwendig an, eine solche Bescheinigung zu verlangen, um Ihre Leistungen steuerlich geltend machen zu können.
Quelle:
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