Vorgehensweise bei der Liquidation einer GmbH
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Eine GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kann als sogenannte juristische Person nicht so einfach von der Bildfläche verschwinden, wenn es zu einem Zerwürfnis der Gesellschafter gekommen ist. Vielmehr muss auch im Interesse der einzelnen Gläubiger die Tätigkeit der GmbH ordnungsgemäß beendet werden. Die Liquidation einer GmbH beginnt mit der Auflösung der Gesellschaft; darauf folgt die eigentliche Abwicklung der GmbH, und das Verfahren schließt mit der Löschung aus dem Handelsregister.
Die Auflösung einer GmbH
Zu welchem Zeitpunkt eine GmbH aufgelöst wird und in die Liquidation tritt, ist vom Gesetzgeber geregelt. Meist kommt es nach einem Beschluss der Gesellschafter zu einer Auflösung. In einer Gesellschafterversammlung reicht eine Dreiviertelmehrheit der Stimmen, um eine GmbH aufzulösen und zu liquidieren. Die Gesellschafter bestimmen dabei einen sogenannten Liquidator, der in der Regel der bisherige Geschäftsführer der GmbH war. Jede anstehende Liquidation einer GmbH muss notariell beglaubigt und dem Handelsregister gemeldet werden. Außerdem muss der Liquidator die Gläubigen über die bevorstehende Liquidation der GmbH informieren, sodass diese noch die Möglichkeit bekommen, eventuelle Forderungen geltend zu machen.
Die Abwicklung
Nach der offiziellen Auflösung führt die GmbH den Zusatz „GmbH i.L.", was heißt, allen Kunden wird so mitgeteilt, dass sich die GmbH in der Liquidation befindet. Der Liquidator führt die Geschäfte weiter. Er muss dafür sorgen, dass noch offene Forderungen beglichen werden und das verbliebene Vermögen der Gesellschaft zu Geld gemacht wird. Er muss also Maschinen oder andere Dinge verkaufen, die der Gesellschaft gehören. Auch wenn es noch schwebende Geschäfte gibt, muss der Liquidator diese zu Ende bringen. Wenn die eigentliche Liquidation beginnt, muss der Liquidator eine Eröffnungsbilanz vorlegen und einen Bericht über die wirtschaftliche Lage der GmbH erstellen. Mit dem Ende einer jeden Liquidation erfolgt auch noch ein ausführlicher Schlussbericht. Das ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, gehört aber trotzdem zu den Pflichten eines ordentlichen Liquidators.
Das Erlöschen einer GmbH
Nach der Liquidation und dem Ablauf des sogenannten Sperrjahres verteilt der Liquidator das noch eventuell noch vorhandene Vermögen anteilig unter den Gesellschaftern auf. Im Anschluss wird die Löschung der GmbH dem Handelsregister mitgeteilt, die GmbH wird aus dem Handelsregister gelöscht und ist damit auch keine Rechtsperson mehr. Die Geschäftsbücher einer ehemaligen GmbH werden im Anschluss noch zehn Jahre aufbewahrt.
Quelle:
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