Solidaritätszuschlag nur unter Vorbehalt zahlen
(1 Bewertungen)
Mit dem 1991 eingeführten Solidaritätszuschlag sollten die Kosten der deutschen Einheit finanziert werden. Der Soli beträgt derzeit 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer und spült nach Angaben des Niedersächsischen Finanzgerichts jährlich ca. zwölf Milliarden Euro in die Kasse des Finanzministers.
Ist der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?
Das Niedersächsische Finanzgericht hält in seiner kürzlich getroffenen Entscheidung den andauernden Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig. Das Finanzgericht hat das Klageverfahren mit dem Aktenzeichen 7 K 143/08 dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Muss der Steuerzahler Einspruch einlegen?
Gegen alle Steuerbescheide ab dem Jahr 2005, die noch nicht bestandskräftig sind, kann der Steuerzahler Einspruch einlegen. Um die Flut der Einsprüche und den damit verbundenen Arbeitsaufwand einzudämmen haben sich das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder verständigt. Mit Schreiben vom 7.12.2009 - IV A 3 - S 0338/07/10010 wird der Soli nur noch vorläufig festgesetzt, damit müssen Steuerzahler keinen gesonderten Einspruch gegen den Steuerbescheid mehr einlegen. Entscheidet das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Steuerzahler profitieren durch die vorläufige Festsetzung des Solidaritätszuschlags alle Steuerzahler.
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird frühestens 2011 erwartet.
Quelle:
Finanzgericht NiedersachsenArtikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Kommentare
Interessantes aus dem Magazin
Neueste Artikel im Magazin
- Gründen für Schüler: Sind Sie schon soweit?
- Gute Azubis trotz schlechter Noten – so finden Sie sie
- Vorbeugen, Analysieren und Schützen - wie man den Bundestrojaner entfernen kann
- Existenzgründung in Japan - mit exotischen Neuheiten erfolgreich werden
- Jugendliche Gründer und Schüler: Auswirkungen auf die Familienversicherung
Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessante Serien
Passende Vorlagen
- Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernportierung
- Unterweisung Mitarbeiter Mitführungspflicht
- Handykündigung ohne Rufnummernportierung
- Geschäftsschließung wegen Insolvenz
- Kurzmitteilung Muster
- Kurzmitteilung
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe als Muster
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe
- EÜR Muster für umsatzsteuerfreie Umsätze
- EÜR für umsatzsteuerfreie Umsätze
Neueste Fragen im Ratgeber
Neueste Artikel im Lexikon
Verwandte Begriffe
Aus dem Magazin
Gründerreport Thüringen - Anzahl der Gründungen nimmt ab
Die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelsk...
Kontaktaufnahme und Präsentation der eigenen Firma
Sobald es im Rahmen der Importbeziehung „ernst“ wird, ist der inländische ...
Die TOP Franchisekonzepte
Auch im Jahr 2009 liegen die Nahrungsanbieter beim ...
Aus dem Ratgeber
Steuerlichen erfassung, für mein Unternehmen (Richtig?)
Hallo allerseits Ich habe lange das ...
Privates Konto, Geschäftskonto und anderes
Hallo, ich bin in einer Ausbildung, habe vor 3 Monaten ein ...
Mehrwertsteuer Wie was warum?
Hallöchen, habe gleich zu Beginn meiner Mitgliedschaft hier ein paar Frägchen . Kurz zu meiner Person...