So spionieren Sie mithilfe des E-Bundesanzeigers Ihre Konkurrenz aus

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Teil 1 von 2 aus der Serie:
E-Bundesanzeiger

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Kapitalgesellschaften haben gemäß § 325 HGB die Pflicht, ihren Jahresabschluss elektronisch beim eBundesanzeiger einzureichen. Auf den Seiten des E-Bundesanzeigers können Sie diese Informationen abrufen und nachlesen.

Welche Informationen abgerufen werden können

Nicht nur Jahresabschlüsse können beim eBundesanzeiger abgerufen werden. Zur Verfügung stehen unter anderem folgende Bereiche:
  • Amtlicher Teil: Verkündungen, Bekanntmachungen
  • Nichtamtlicher Teil: Institutionelle Veröffentlichungen
  • Gerichtlicher Teil: Klageregister, öffentliche Zustellungen, Strafsachen, Aufgebote, Ausschlussurteile, Kraftloserklärungen, Beiladungen, Gesamtvollstreckungsverfahren
  • Gesellschaftsbekanntmachungen: AG, KGaA,GmbH, Genossenschaften, Aktionärsforum, OHG, VVaG, ausländische Gesellschaften
  • Rechnungslegung/Finanzberichte: Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht, Halbjahresfinanzbericht, Quartalsfinanzbericht, Zwischenmitteilung, Fehler- und Hinterlegungsbekanntmachungen
  • Kapitalmarkt: Fondsveröffentlichungen, Besteuerungsgrundlagen, Insiderinformationen, Director’s Dealings, Stimmrechtsmitteilungen, Fondspreise, Inventarwerte, Aktienkurse, Wertpapiere, Wertpapiererwerb
  • Sonstiges: Ausschreibungen, Berufsgenossenschaften, Krankenkassen, Vereine und Verbände, Verwertungsgesellschaften
Bundesanzeiger Jahresabschluss InhalteDer eBundesanzeiger hat kürzlich eine Online-Befragung unter 8.385 Nutzern der Website durchgeführt und die Teilnehmer unter anderem auch danach befragt, welche Inhalte der Jahresabschlussinformationen für sie besonders interessant sind (s. Abb. rechts). Über die Hälfte der Befragten gab an, dass sie sich für die Kennzahlen anderer Unternehmen interessierten, dabei vor allem für den Gewinn bzw. den Vorsteuergewinn.

Wofür Sie den eBundesanzeiger nutzen können

Die online-Befragung des eBundesanzeigers brachte auch hervor, wofür die meisten Nutzer das Angebot nutzen:

Unternehmensinformationen (42,21%)

Durch den Abruf entsprechender Informationen beim eBundesanzeiger können Sie sich über andere Unternehmen schlau machen, beispielsweise über Kunden, Lieferanten, Konkurrenten oder andere Geschäftspartner.

Bundesanzeiger Gruende fuer AbrufBonitäts-, Solvenzauskunft (22,28%), Waren-/Lieferantenkredit (5,91%)

Auskünfte über die Bonität und die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens sind beispielsweise relevant, wenn Sie einen neuen Kunden haben, der ein großes Auftragsvolumen beauftragen möchte und gleichzeitig ein langes Zahlungsziel wünscht. Aber auch für die Beurteilung der Chancen für die Erwirkung vonZahlungsbefehlen kann eine Bonitätsauskunft sinnvoll sein.

Branchenvergleich (9,71%), Konkurrenzbeobachtung (9,69%), Benchmarks (5,16%)

Natürlich sollte man sich nicht unbedingt gerade an der Konkurrenz orientieren. Um aber besser als dieKonkurrenz zu sein, muss man auch wissen, was sie tut. Der eBundesanzeiger ermöglicht es, einen direkten Vergleich mit anderen Unternehmen derselben Branche zu ziehen. Anhand von Kennzahlen können Sie Benchmarks vergleichen. Davon abgesehen können Sie auf diese Art und Weise auch beobachten, wie sich die Geschäfte der Konkurrenz entwickeln, besonders auf den Umsatz sowie den Gewinn bezogen.
Quelle:
EBundesanzeiger

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Über den Autor Xing_icon

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  • Sabine Hutter
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