Schnäppchen suchen im Internet - so umgehen Sie die Abzockfallen
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Teil 1 von 2 aus der Serie:
Abzockfalle-so können Sie sich schützen
Abzockfalle-so können Sie sich schützen
- Schnäppchen suchen im Internet - so umgehen Sie die Abzockfallen
- Mahnschreiben oder Mahnbescheid von einer Abzockfirma - so reagieren Sie richtig
Im Internet gibt es Hunderte von Seiten und Blogs, die den Nutzern echte kostenlose Hilfe und Rat oder Schnäppchen anbieten. Für diese Hilfe ist oft nicht mal eine Anmeldung notwendig. Aber, nach dem gleichen Prinzip holen sich die Abzockfirmen die Besucher auf Ihre Seiten. Sie suggerieren ein kostenloses Angebot oder ein super Schnäppchen.
Wie funktioniert die Abzockmasche?
Der Nutzer sucht eine kostenlose Software, bspw. das kostenlose Antiviren Programm AntirVir. Landet der Nutzer bei seiner Suche auf einer Seite wie opendownload.de und will dort die Software kostenlos herunter laden, steckt er schon halb in der Abofalle. Für das eigentlich kostenlose Softwareprogramm schließt der Nutzer hier ein Zweijahresabo ab. Der Preis ist nicht offensichtlich erkennbar, sondern oft im Kleingedruckten auf der rechten oder linken Seite versteckt dargestellt.
Den Preis muss man noch sehen!
Wenn irgendwo auf der Seite ein Preis abgebildet ist, dann weiß der Nutzer doch, dass der Download Geld kostet, könnte man denken. So einfach ist es jedoch nicht. Verschiedene User haben ganz andere Erfahrungen gemacht. Sie bekamen die eigentliche Startseite gar nicht zu Gesicht, sondern wurden gleich auf die Anmeldeseite weitergeleitet. In der Annahme eines kostenlosen Angebotes wird der Download gestartet.
Abfrage der persönlichen Daten
Auf den Abzockportalen werden vor dem Herunterladen der kostenlosen Software immer die persönlichen Daten des Users abgefragt. Spätestens hier sollte der Nutzer hellhörig werden. Für eine kostenlose Software sind niemals die persönlichen Daten notwendig. Oft ist diese Datenabfrage auch noch mit einem lukrativen Gewinnspiel gekoppelt. Mit dem zusätzlichen Lockmittel des vermeintlichen Gewinnes, erfolgt die Eingabe der persönlichen Daten besonders bereitwillig. Ganz schnell und völlig freiwillig werden die Personendaten in das Formular eingetragen. In Sekundenschnelle hat der Nutzer ein Abo für zwei Jahre abgeschlossen. Noch weiß er allerdings nichts davon.
Rechnung und Mahnschreiben
Die Rechnung für das Zweijahresabo wird dem User in den darauffolgenden Tagen zugesendet. Ein Widerspruch gegen diese Rechnung lohnt sich in der Regel nicht. Widersprüche werden von den Firmen nicht zur Kenntnis genommen. Als Reaktion versendet die Abzockfirma ein Mahnschreiben mit der Androhung eines SCHUFA-Eintrages. Bis zu 30 % der angemahnten Kunden zahlen aus Angst sofort nach dem Eingang des Mahnschreibens.
Quelle:
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.