Rechtliche Probleme mit AdWords-Werbekampagnen

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Die Nutzung von AdWords für Ihre Werbung kann immer dann zum Problem werden, wenn Sie in Ihren Anzeigen fremde Markennamen verwenden oder auf diese Keywords Anzeigen schalten. Schon viele AdWords-Nutzer sahen sich mit außerordentlich teuren Abmahnungen konfrontiert. 

Irreführende Werbung mit fremden Marken

Schwierig wird es immer dann, wenn Sie mit einer fremden Marke werben, aber der Benutzer beim Klick auf Ihre Anzeige nicht zu der jeweiligen Marke gelangt, sondern zu Ihrem Produkt. Der Markeninhaber kann darin eine Markenrechtsverletzung sehen, da Sie durch die Benutzung seiner Marke einen Mehrumsatz generieren (der ihm unter Umständen verloren gegangen ist). 

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Viele Werbetreibenden wissen nicht einmal, dass Sie eine solche Markenrechtsverletzung begehen. Wenn Sie sich bei AdWords nicht für genau passende Keywords, sondern für weitergehend passende Keywords entscheiden, kann es passieren, dass Google von sich aus Keywords auswählt, die Markennamen enthalten. Es empfiehlt sich daher aus Sicherheitsgründen, die zu verwendenden Keywords so genau wie möglich einzuschränken.
 
Tipp: Verwenden Sie gegebenenfalls die Möglichkeit, bestimmte Schlagwörter auszuschließen. In Ihren Einstellungen können Sie vorgeben, welche Keywords ausgeschlossen werden sollen. Schließen Sie an dieser Stelle die Marken direkter Konkurrenten aus, um hier kein Risiko einzugehen.

Noch keine endgültige rechtliche Klärung

Es mussten sich zwar bereits mehrere Gerichte mit solchen Fällen der Markenrechtsverletzung durch die Schaltung von AdWords-Anzeigen beschäftigen, allerdings gibt es bis heute keine einheitliche Rechtsprechung zu diesem Thema. So urteilten das LG Hamburg, das OLG Düsseldorf sowie das OLG Köln, dass keine Markenrechtsverletzung vorliege. Das LG München und das LG Braunschweig hingegen sind gegenteiliger Meinung, wobei das LG Braunschweig seine Auffassung inzwischen in einem neueren Urteil revidiert hat.
 
Selbst der Bundesgerichtshof konnte bisher nicht für eine eindeutige Klärung des Sachverhalts sorgen. Nachdem bereits in mehreren Fällen geurteilt wurde, wurde der letzte Fall an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Somit ist in naher Zukunft nicht mit einer endgültigen Klärung zu rechnen.

Empfehlung

Solange dieser Sachverhalt nicht geklärt ist, sollten Sie es vermeiden, mit Unternehmens- oder Produktnamen oder eingetragenen Marken von Wettbewerbern AdWords- Werbung zu betreiben. Gehen Sie auf Nummer sicher und überprüfen Sie immer ganz genau, unter welchen Keywords Google Ihre Anzeigen anzeigt. Buchen Sie im Zweifelsfall mehrere Keywords, aber immer mit der Option „genau passende Keywords“ – so sind Sie vor bösen Überraschungen und damit auch vor unerwünschten und teuren Abmahnungen gefeit.

Quelle:
E-Recht24

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