Kompatibilitäts-Chaos: Einkommenssteuer und Unternehmen

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Ein eigenes Unternehmen zu führen ist nicht nur ein Ziel von Studienabgängern wirtschaftlicher Fächer. Neben der Aufstellung eines Geschäftsplans ist die steuerliche Seite ein wesentlicher Faktor, um überhaupt über dieGründungsphase und Gewerbeanmeldung hinauszukommen. Welche Steuern Unternehmen zu zahlen haben, ist von mehreren Punkten abhängig. Im Wesentlichen ist dies abhängig von der Höhe der erzielten Gewinne und welche Rechtsform das Unternehmen für sich in Anspruch nimmt.  Die Beratung eines Steuerexperten seines Vertrauens ist bei einer Unternehmensgründung daher notwendig, um das überlebenswichtige Tagesgeschäft nicht zu vernachlässigen. Doch ein gewisses Verständnis für steuerliche Aspekte sollte vorhanden sein. Das aktuelle Konzept von dem ehemaligen Verfassungsrichter Paul Kirchhof könnte den vielleicht fehlenden Ansporn bieten, um einen fundierten Überblick für die Einkommenssteuer der Unternehmer zu gewinnen.

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Das Konzept von Paul Kirchhof

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter (1987-1999) Paul Kirchhof strebt in seiner Steuerpolitik einen einheitlichen Grenzsteuersatz von25% für alle Einkommensgruppen und eine einheitliche Einkommenssteuer für Unternehmen an. D.h. alle Unternehmen sollen dieselbe Einkommenssteuer abführen, unabhängig von Personen- und Kapitalgesellschaften bilden die Unternehmen jeweils dann eine steuerjuristische Person. Steuererklärung und -erhebung erfolgen über diese Person. In diesem Zuge wird die Weitergabe von bereits versteuerten Gewinn an Beteiligte steuerfrei. Des Weiteren entfällt die Gewerbesteuer.

Hinsichtlich der Umsatzsteuer wird auf den Vorsteuerabzug verzichtet, der bisher einen komplizierten Vorgang darstellt. Mit anderen Worten heißt das, dass erbrachte Leistungen bis zur Rechnungsbegleichung von Kunden für Unternehmen steuerfrei bleiben.

Die Kosten-Nutzen-Rechnung: Das Für und Wider der Kirchhof-Reform

Das Konzept von Kirchhof ist ein kontroverses Diskussionsthema und wird vom Ökonom Bert Rürup als "intellektuelle Großtat" bezeichnet, doch sei sie nicht umsetzungsfähig und vor allem "kein steuerpolitisches Ziel". Die Einfachheit würde gegen die Maxime des Wachstums und Beschäftigungsfreundlichkeit in der Wirtschaft sprechen. Die soziale Gerechtigkeit wird bei dieser Betrachtung außen vor gelassen. Ebenso wird die schlichte Erkenntnis vergessen, dass die Einfachheit derselben Einkommenssteuer eine Übersichtlichkeit bietet und damit die Frage nach der Unternehmensform erleichtert.

Die Faszination von Kirchhofs Entwurf liegt in der Aussicht, für die Steuererklärung einzig ein DIN A4 Blatt zu benötigen, doch verliert sie diese bei Unternehmen, die ihre Ausgaben nicht mehr als betriebsbedingt anführen können. Dennoch wären dann unternehmerische Entscheidungen eine betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Rechnung und keine steuerrechtliche mehr.
Doch die derzeit anstehenden Steuersenkungen in dieser Legislaturperiode, die vom FDP-Präsidium angetrieben wird,  stellen das Konzept Kirchhofs als vorerst obsolet zurück. Die steuerlichen Entlastungen in Milliardenhöhe stehen für die Bürger an und bieten damit Entlastungsmöglichkeiten - wie das Kirchhof Konzept auch.

Quelle:
finanzkraft.de

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Über den Autor Xing_icon

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  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.