Kleinunternehmer und Regelbesteuerung

(3 Bewertungen) +3 | -0


Unternehmer, die auf Grund ihres Umsatzes die Kleinunternehmerregelung anwenden können, haben die Möglichkeit zur Regelbesteuerung zu optieren. Die Regelbesteuerung macht für Unternehmer Sinn, die hohe Anfangsinvestitionen tätigen müssen und sich damit die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen können. Entscheidet sich ein Unternehmer für die Option zur Regelbesteuerung, ist erfünf Jahre daran gebunden. Mit Ablauf des Zeitraumes sollte der Unternehmer prüfen, ob die Regelbesteuerung für sein Unternehmen noch zweckmäßig ist. Ist das nicht der Fall, kann der Unternehmer die Option schriftlich bei seinem zuständigen Finanzamtwiderrufen.

Beispiel
Existenzgründer E hat im Jahr 2004 einen voraussichtlichen Jahresumsatz von 9.600,- EUR. Weil er hohe Anfangsinvestitionen zu tätigen hat, entscheidet er sich für die Option zur Regelbesteuerung. Er ist somit für die nächsten fünf Jahre kein Kleinunternehmer. Der Gründer muss Umsatzsteuer abführen, kann aber die gezahlten Vorsteuerbeträge verrechnen. Im Jahr 2008 hat E einen Jahresumsatz von 14.000,- EUR. Weil der Jahresumsatz unter der Grenze von 17.500,- EUR liegt und die 5 Optionsjahre abgelaufen sind, kann sich E für die Kleinunternehmerregelung entscheiden. Er widerruft bei seinem Finanzamt die Option zur Regelbesteuerung. Ab dem 01.01.2009 darf er auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausweisen. Gezahlte Vorsteuerbeträge erhält er ab dem Zeitpunkt nicht mehr vom Finanzamt zurück.Dadurch bietet sich Unternehmer E die Chance, dass er künftig einen hohen Verwaltungsaufwand für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen vermeiden kann. Sinnvoll ist diese Verfahrensweise aber nur dann, wenn keine weiteren hohen Investitionskosten mehr in naher Zukunft anfallen. In diesem Fall sollte Unternehmer E weiterhin bei der Regelbesteuerung bleiben.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:


Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen


Kommentare

Über den Autor

  • kein Profilbild vorhanden
  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
  • Xing_icon

Interessantes aus den Onlinerechner

  • Kleinunternehmerregelung
  • Aus dem Magazin

    Amtswege und Behördengänge auch für Onlinehändler

    Behörden und Ämter – Wo der Amtsschimmel wiehert… oder „Diese bürokratischen Hürden müssen vom ...

    Warum Kleinunternehmer ihren Gesamtumsatz 2008 prüfen sollten?

    Die Anwendung der ...

    Was ist ein Kleinunternehmer? FAQ 5

    Liegen die gesamten Einnahmen eines Jahres 1.1.-31.12. voraussichtlich unter 17.500,- muss der ...

    Aus dem Ratgeber

    Kleinunternehmer Gründung

    Hallo zusammen, bei der Suche nach Informationen im Netz, bin ich auf diese sehr Informative Seite ge...

    USt-IdNr als Kleinunternehmer beantragen?

    Guten Tag , Ich habe mir ein ...

    EÜR für Kleinunternehmer, Steuerprogramm Lexware, Anlage GSE und Steuerberater

    Sorry, hab noch was vergessen! Und zwar, habe ich das richtig verstanden, als ...