Gesetz schützt vor Missbrauch im Personalleasing

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Seitdem die ersten Arbeitnehmerüberlassungen an den Start gingen, hat sich dieses System weiterentwickelt und zu einem wichtigen Instrument der Arbeitsmarktpolitik etabliert. Tatsächlich ist es so, dass gerade die weiblichen Arbeitssuchenden sowie Langzeitarbeitslosen durch die Arbeitnehmerüberlassung eine Chance auf eine Beschäftigung im sozialversicherungspflichtigen Rahmen erhalten.

Leider haben schwarze Schafe dem Ansehen des Personalleasings massiv geschadet. So kamen immer öfter Dumpinglöhne ans Tageslicht und Vorgehensweisen, die jedem Verständnis entbehren. Unternehmen kündigten ihren Mitarbeitern, um diese nach kürzester Zeit erneut über eine Zeitarbeitsfirma im gleichen Betrieb oder einer Zweigstelle zu beschäftigen. Die Arbeit blieb für diese Personen ähnlich, nicht aber die Arbeitsbedingungen, die oftmals deutlich verschlechtert waren.

Nun hat sich der Gesetzgeber der Problematik angenommen und Regelungen definiert, die vor einem solchen Missbrauch der Zeitarbeit zu schützen vermögen.

Sichere Löhne in der Leiharbeit

Das neue Gesetz zur Zeitarbeit sieht Mindestlöhne für die Arbeitnehmerüberlassungen vor. 7,79 Euro pro Stunde ist das Mindeste, was ein Zeitarbeiter in Westdeutschland verdienen muss. In Ostdeutschland ist als Untergrenze 6,89 Euro definiert.

Dieses Gehalt ist kontinuierlich zu zahlen. Folglich ist die Bezahlung nicht nur für die Zeit einer aktiven Tätigkeit gesichert, sondern auch für Tage des Arbeitsausfalls wegen fehlender Aufträge.

Außerdem soll mit den Ungleichheiten zwischen den Löhnen von Stammbeschäftigen eines Betriebs und den engagierten Zeitarbeitern endlich Schluss sein. Für die gleiche Arbeit ist zukünftig der gleiche Lohn zu zahlen.

Diese Regelung gab es bereits vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes, allerdings wurde sie nur rudimentär angewandt. Es blieb eine Verhandlungssache zwischen den Tarifpartnern. Nun sollen diese einen endgültigen Konsens finden. Geschieht dies nicht innerhalb des nächsten Jahres, so wird die Bundesregierung eine spezielle Kommission mit dieser Aufgabe betrauen. Dabei sollen die Zeitarbeiter begünstigt werden. Liegt der aktuelle Betriebslohn unter den Mindestlöhnen des Personalleasings, so ist automatisch der höhere Betrag als Stundenlohn zu zahlen.

Allgemeine Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Neben den Mindestlöhnen kamen in den Debatten um den Missbrauchsschutz in der Zeitarbeit auch die Arbeitsbedingungen im Allgemeinen aufs Tablett. Und auch diesbezüglich wird es nun einige interessante Veränderungen geben.

So sind ab Inkrafttreten des Gesetzes die Zeitarbeitenden bei der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen gleichberechtigt zu behandeln. Sie dürfen also nicht nur in der Kantine speisen, sondern auch firmeneigene Betreuungseinrichtungen nutzen und die Leistungen des Betriebsarztes in Anspruch nehmen.

Der größte Vorstoß wurde aber mit der Drehtürklausel gewagt. Denn diese unterbindet die bereits erläuterte Kündigung von Mitarbeitern mit anschließender Weiterbeschäftigung über die Zeitarbeit.

Quelle:
Datev

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