Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16
(19 Bewertungen)Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch steuerlicher Erfassungsbogen genannt, erhält jeder Existenzgründer ca. 14 Tage nach derGewerbeanmeldung bzw. der Bekanntgabe der selbständigen Tätigkeit bei Freiberuflern, vom Finanzamt zugesandt.
Das Formular sieht folgendermaßen aus: Steuerlicher Erfassungsbogen
Was muss alles ausgefüllt werden?
Seite 1 - Allgemeine Angaben
Auf der Seite 1 geht es um die persönlichen Daten des Existenzgründers, seines eventuell vorhandenen Ehepartners und der Kinder.
Seite 2 - Steuernummer, steuerliche Beratung, Empfangsvollmacht,
Soweit schon ein Geschäftskonto eingerichtet ist, sollte der Gründer diese Bankverbindung bei den Steuererstattungen eintragen. Am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen empfiehlt sich immer, weil so keine Fristen versäumt werden können. Ein vorhandener steuerlicher Berater sollte ebenfalls auf der Seite vermerkt werden.
Unter Punkt 2. auf der Seite 2 endet das „allgemeine Geplänkel“. Hier muss der Unternehmer die Art des ausgeübten Gewerbes / der freiberuflichen Tätigkeit und die Anschrift des Unternehmens eintragen.
Seite 3 - Art des ausgeübten Gewerbes / der Tätigkeit, Betriebstätten, Gründungsform
Der Gründer muss angeben, zu welchem Datum bspw. die Neugründung erfolgt, ob er der IHK angehört oderGründungszuschuss von derBundesagentur für Arbeit erhält.
Seite 4 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen, Gewinnermittlung, Lohnsteuer un Umsatzsteuer
Unter dem Pkt. 3 muss der Gründer seine voraussichtlichen Einkünfte und Belastungen für das Gründungs- und Folgejahr aufführen. Nach dieser Prognose werden die Vorauszahlungen der Einkommens- und Gewerbesteuer festgesetzt. Ebenfalls kann der Existenzgründer unter Punkt 4 entscheiden, ob er seinen Gewinn mittelsEinnahmeüberschussrechnung oder ermittelt oder eine Bilanz erstellt. Punkt 7 ist für die Kleinunternehmerregelung wichtig.
Seite 5 - Geschäftsveräußerung, Kleinunternehmerregelung, Steuerbefreiung, Steuersatz, Dauerfristverlängerung und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Liegt der geschätzte Umsatz für das Gründungs- und Folgejahr unter 17.500,- EUR kann der Jungunternehmer die Kleinunternehmerregelung anwenden. Der Gründer muss angeben, ob er dieSollversteuerung oder Istversteuerung wählt und ob er eine Umsatzsteueridentifikationsnummer benötigt.
Seite 6 - Angaben zur Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
Unter Punkt 8 ist die eventuelle Beteiligung an einer Personengesellschaft einzutragen. Dann den Fragebogen mit Datum und Unterschrift und den entsprechenden, ankreuzten Anlagen zum Finanzamt senden.
Quelle:
Eigene ErfahrungenArtikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
-
Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...
-
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch steuerlicher Erfassungsbogen genannt, erhält jeder...
-
So berechnen Sie die Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer nach brutto oder netto
zum Magazin
Zuletzt geschrieben
-
Im Team gründen – Vor- und Nachteile der GbR

Outsourcen statt selber machen – eAssistentin.de im Test

Unternehmenspräsentationen - sich online in's rechte Licht setzen

Innovative Ideen werden gefördert – die KMU-Patentaktion des BMWi

Unser Test: Kann man mit dem Tourenplaner Zeit und Kraftstoff sparen?

zum Magazin
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus den E-Books
Empfehlung der Redaktion

Sparen Sie 75% Druckkosten!
Exclusive Angebote für Leser des Gründerlexikons -
>> jetzt schnell zugreifen!
Interessantes aus dem Ratgeber
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Neueste Artikel im Magazin
- Im Team gründen – Vor- und Nachteile der GbR
- Outsourcen statt selber machen – eAssistentin.de im Test
- Unternehmenspräsentationen - sich online in's rechte Licht setzen
- Innovative Ideen werden gefördert – die KMU-Patentaktion des BMWi
- Unser Test: Kann man mit dem Tourenplaner Zeit und Kraftstoff sparen?

- Torsten Montag
- Ich habe mich als Dipl. Betriebswirt im Bereich eCommerce spezialisiert. Aufgrund jahrelanger Erfahrungen mit eigenen Webseiten in Sachen Suchmaschinenoptimierung, Vermarktung und selbstverständlich dem Geld verdienen im Internet, nehme ich mir das Recht heraus, mich in diesen Angelegenheiten als Experte zubezeichnen.
- http://www.clever-clogs.de

kommentiert von EpikurBerlin am 19. Februar 2011
Typischer Fehler: als Einkommen wird der Umsatz angegeben. Gemeint ist damit allerdings der voraussichtliche Gewinn. Wicht zu verstehen, es handelt sich erstmal um Schätzungen. Man kann sie korrigieren.
Kommentar kommentieren