Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16

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Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch steuerlicher Erfassungsbogen genannt, erhält jeder Existenzgründer ca. 14 Tage nach derGewerbeanmeldung bzw. der Bekanntgabe der selbständigen Tätigkeit bei Freiberuflern, vom Finanzamt zugesandt.

Das Formular sieht folgendermaßen aus: Steuerlicher Erfassungsbogen

formular-steuerlicher-erfassungsbogen

Was muss alles ausgefüllt werden?

Seite 1 - Allgemeine Angaben

Auf der Seite 1 geht es um die persönlichen Daten des Existenzgründers, seines eventuell vorhandenen Ehepartners und der Kinder.

Seite 2 - Steuernummer, steuerliche Beratung, Empfangsvollmacht,

Soweit schon ein Geschäftskonto eingerichtet ist, sollte der Gründer diese Bankverbindung bei den Steuererstattungen eintragen. Am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen empfiehlt sich immer, weil so keine Fristen versäumt werden können. Ein vorhandener steuerlicher Berater sollte ebenfalls auf der Seite vermerkt werden.
Unter Punkt 2. auf der Seite 2 endet das „allgemeine Geplänkel“. Hier muss der Unternehmer die Art des ausgeübten Gewerbes / der freiberuflichen Tätigkeit und die Anschrift des Unternehmens eintragen.

Seite 3 - Art des ausgeübten Gewerbes / der Tätigkeit, Betriebstätten, Gründungsform 

Der Gründer muss angeben, zu welchem Datum bspw. die Neugründung erfolgt, ob er der IHK angehört oderGründungszuschuss von derBundesagentur für Arbeit erhält.

Seite 4 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen, Gewinnermittlung, Lohnsteuer un Umsatzsteuer

Unter dem Pkt. 3 muss der Gründer seine voraussichtlichen Einkünfte und Belastungen für das Gründungs- und Folgejahr aufführen. Nach dieser Prognose werden die Vorauszahlungen der Einkommens- und Gewerbesteuer festgesetzt. Ebenfalls kann der Existenzgründer unter Punkt 4 entscheiden, ob er seinen Gewinn mittelsEinnahmeüberschussrechnung oder ermittelt oder eine Bilanz erstellt. Punkt 7 ist für die Kleinunternehmerregelung wichtig.

Seite 5 - Geschäftsveräußerung, Kleinunternehmerregelung, Steuerbefreiung, Steuersatz, Dauerfristverlängerung und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Liegt der geschätzte Umsatz für das Gründungs- und Folgejahr unter 17.500,- EUR kann der Jungunternehmer die Kleinunternehmerregelung anwenden. Der Gründer muss angeben, ob er dieSollversteuerung oder Istversteuerung wählt und ob er eine Umsatzsteueridentifikationsnummer benötigt.

Seite 6 - Angaben zur Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft

Unter Punkt 8 ist die eventuelle Beteiligung an einer Personengesellschaft einzutragen. Dann den Fragebogen mit Datum und Unterschrift und den entsprechenden, ankreuzten Anlagen zum Finanzamt senden.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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Kommentare

  • Typischer Fehler: als Einkommen wird der Umsatz angegeben. Gemeint ist damit allerdings der voraussichtliche Gewinn. Wicht zu verstehen, es handelt sich erstmal  um Schätzungen. Man kann sie korrigieren.


Über den Autor

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  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
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