GbR
(1 Bewertungen)Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Unternehmensrechtsform.
Auf Grundlage der §§ 705 – 740 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt es sich bei dieser Rechtsform um eine Personengesellschaft, deren Zweck nicht auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet oder wirtschatlicher Natur ist. Ist dieser Zweck zeitlich begrenzt bzw. vorübergehend spricht man von einer Gelegenheitsgesellschaft.
Gegründet wird diese Gesellschaft durch einen Gesellschaftsvertrag, beendet wird sie durch die Erfüllung oder Erreichung des Zwecks, einen Auflösungsbeschluss, Kündigung oder Tod eines Gesellschafters, oder durch die Insolvenz der Unternehmung.
Eine Kapitaleinlage bedarf es bei der Gründung nicht, ebensowenig wie gesetzliche formale Anforderungen. Die Gesellschafter haften nach außen ohne Haftungsbeschränkung, also unmittelbar, solidarisch und unbeschränkt, d. h., jeder haftet mit seinem gesamten Privatvermögen.
Ein Handelsregistereintrag ist nicht vorgeschrieben. Übersteigt der Jahresumsatz aber 250.000 EUR, muss die GbR in eine OHG umgewandelt werden, womit auch der Handelsregistereintrag notwenig wird. Als Synonym wird diese Rechtsform auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet.
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