Finanzamt

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Das Finanzamt ist eine Landesbehörde der Finanzverwaltung. In der Verwaltungshierarchie sind die Finanzämter die Ortsbehörden, denen die Oberfinanzdirektionen (Landesabteilungen) als Mittelbehörden und die Landesfinanzministerien als oberste Behörden übergeordnet sind. Die Aufgaben des Finanzamtes hat der Gesetzgeber in § 17 des Finanzverwaltungsgesetztes (FVG) festgelegt. Danach obliegt dem Finanzamt die Verwaltung der Steuern, sofern es sich nicht um Verbrauchssteuern handelt, die bundesgesetzlich geregelt sind und deren Verwaltung nicht den Gemeinden bzw. den Bundesfinanzbehörden übertragen wurde, wie zum Beispiel die Zölle und Verbrauchssteuern, für die die Bundeszollverwaltung zuständig ist.

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